1.094 Drogenlenker sind im vergangenen Jahr von der Polizei aus dem Verkehr gezogen worden, um 16,4 Prozent mehr als im Jahr 2009. "Wir vermuten, dass es eine noch viel höhere Dunkelziffer gibt", sagt Angelika Reschenauer, Sprecherin des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Otmar Bruckner vom Verkehrsdienst im Innenministerium führt die Zunahme bei den erwischten Drogenlenkern wiederum auf verstärkte Schulungsmaßnahmen für Beamte zurück, die in diesem Bereich - vor allem im städtischen Gebiet - erfolgt sind.
Drogenlenker werden derzeit vom Gesetz behandelt, wie ein Lenker mit 0,8 Promille Alkohol im Blut. Das bedeutet eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro und ein Monat Führerscheinentzug. Von der Polizei werden bisher keine Drogen-Vortestgeräte eingesetzt. Die Feststellung einer Beeinträchtigung erfolgt im Zuge von Alkotests. "Fällt ein Alkotest gering aus, obwohl der Betreffende starke Symptome einer Beeinträchtigung zeigt, muss er zur ärztlichen Kontrolle", sagte Bruckner. 2010 wurden um 20 Prozent mehr Alkoholkontrollen durchgeführt, dieser Umstand habe dazu geführt, dass man auch mehr Drogenlenker erwischt hat.
"Keine Mittel zur Detektion"
2010 gab es 37.519 Anzeigen wegen Alkohol am Steuer und rund 1.100 wegen Drogen. "Dieses Verhältnis skizziert das Problem recht gut", meint KfV-Jurist Armin Kaltenegger. Es bedeute nämlich nicht, dass es kein Problem mit Drogenlenkern gäbe, sondern "dass wir keine Mittel zur Detektion haben". In Österreich "liegen wir mit den Mitteln zur Feststellung im Argen". Bei Unfällen sei unklar, ob eine Drogenbeeinträchtigung vorgelegen hat. "Wir gehen davon aus, dass jede fünfte Alkoholbeeinträchtigung auch eine Drogenbeeinträchtigung ist", so der Jurist.
"Geräte zur Feststellung gibt es", sagte Kaltenegger. In Deutschland gebe es verschiedene Vortestgeräte, die Substanzen wie Speichel, Schweiß, Urin, Blut, etc. überprüfen. "Das Problem ist aber, wie man das auf der Straße feststellen kann." Ein Polizist müsse derzeit bei einer Anhaltung abschätzen, ob der Lenker beeinträchtigt ist oder nicht. "Er muss auf seine Erfahrung zurückgreifen und das ist nicht objektiv", bemängelte der Jurist.
Im Innenministerium erprobe man derzeit geeignete Testgeräte, sagt Verkehrsexperte Bruckner. Von Speicheltests über Pupillenreaktion, Harn-, Blut- oder Haarproben stünden verschiedenste Möglichkeiten, Drogen nachzuweisen, zur Verfügung. "Bisher haben wir aber noch kein exekutivtaugliches Gerät für den alltäglichen Einsatz gefunden."
Vortest mit Spezialbrille und Gerät
Weil sich Innen- und Verkehrsministerium nicht auf einen österreichweiten Test von Vortestgeräten einigen konnten, wird nun mit der Bundespolizeidirektion Wien das Pilotprojekt gestartet. Bei Fahrzeugkontrollen sollen zunächst in einem Feldversuch auf der Straße sogenannte Frenzelbrillen mit 15 Dioptrien eingesetzt werden. Diese werden dem möglicherweise beeinträchtigten Lenker aufgesetzt. Dem Betroffenen wird dann mit dem Vortester ins Auge geleuchtet und die Reaktion der Pupille beobachtet. Auf diese Weise soll eine Beeinträchtigung der Person abgelesen werden können.
Was bei diesem Verfahren allerdings noch fehlt, sei die Validierung, meinte der KfV-Jurist Kaltenegger. Noch sei unklar, ob dadurch nur ein Drogeneinfluss nachgewiesen wird oder auch mögliche Erkrankungen Ursache für auffällige Abweichungen sein könnten. In der Testphase sollen die Polizeibeamten auf der Straße von Amtsärzten begleitet werden.
KfV rechnet mit 10.000 Anzeigen durch Vortestgeräte
Kaltenegger rechnet österreichweit mit 10.000 Anzeigen gegen Drogenlenker, wenn man sie im Straßenverkehr erkennen könnte. Wichtig war dem Juristen zu betonen, dass die Vortest-Modelle und das Know-how aus dem Ausland auf Österreich adaptiert werden müssen. Dabei dürfe niemand in seinen Rechten beschnitten werden, aber auch nicht die Bevölkerung durch Drogenlenker gefährdet.
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