Erregung in Kärnten

Politiker von Wild-Kamera beim Sex im Wald erwischt

Österreich
11.06.2012 16:08
Ein Kärntner Kommunalpolitiker ist laut ORF Kärnten bei einem Schäferstündchen im Wald fotografiert worden - von einer Kamera zur Wildbeobachtung. Abseits von Spötteleien löste dieser Fall umgehend auch eine Debatte zur Praxis der elektronischen Waldüberwachung auf, insbesondere da die Aufstellung der Geräte eigentlich genehmigungspflichtig ist und Passanten durch Schilder vorgewarnt werden müssten. Glück für den umtriebigen Politiker: Die inkriminierenden Bilder landeten vorerst nicht in der Öffentlichkeit.

Die unscheinbaren Kameras werden von Jägern in Wildfütterungsbereichen aufgestellt, sind aber auch für wissenschaftliche Projekte und private Naturbeobachtungen in Gebrauch. Sie werden an Bäumen befestigt und schießen ein Bild, wenn sich etwas vor der Linse regt – und das mittels Infrarot sogar bei Dunkelheit.

"Wie viele Kameras zur Wildbeobachtung in Kärnten aufgestellt sind, kann ich nicht sagen, weil uns das nicht gemeldet werden muss", sagte Freydis Burgstaller-Gradenegger, die Geschäftsführerin und Juristin der Kärntner Jägerschaft. 

Juristin: Kameras bis dato kein Thema
Laut Burgstaller-Gradenegger waren die Kameras für sie bis dato kein Thema, auch weil sie in der Regel dort aufgestellt würden, wo es Wild und als Voraussetzung dafür kaum Menschen gebe. In einem 400-Meter-Radius um Rotwildfütterungen bestehe außerdem ein absolutes Betretungsverbot, das auch ausgeschildert sei.

Den aktuellen Fall will die Geschäftsführerin aber zum Anlass nehmen, um die Jägerschaft über die rechtlichen Erfordernisse der Waldüberwachung zu informieren. Burgstaller-Gradenegger: "Eigentlich braucht jede Kamera eine datenschutzrechtliche Bewilligung."

Datenschützer sieht Videoaufnahmen kritisch
Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, betonte am Montag, dass jede Videoüberwachung, bei der Personen identifiziert werden können, melde- und kennzeichnungspflichtig sei. Derartige Videoaufnahmen dürften zudem grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.

Insbesondere bei Aufnahmen, die jemanden bloßstellen, könnten Schadenersatzansprüche von bis zu 20.000 Euro von der betroffenen Person eingefordert werden. Ob dies im konkreten Fall gegeben sei, müsse jedoch ein Gericht entscheiden, so Zeger.

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