Ausgerechnet in einer Asylunterkunft der Volkshilfe ist es in der Linzer Schubertstraße am Samstag gegen 3 Uhr früh zu einem Polizeieinsatz gekommen, weil streitende Flüchtlinge mit Tischen und Stühlen warfen. Ein Marokkaner (26) bespuckte zudem die Ordnungshüter und verletzte bei seiner Festnahme einen Polizeibeamten.
Der Marokkaner dürfte den nächtlichen Streit ausgelöst haben. Er war von einer Betreuerin aus der Unterkunft verwiesen worden, ignorierte aber diese Aufforderung.
Die Frau rief die Polizei zu Hilfe. Der offensichtlich alkoholisierte Nordafrikaner bespuckte die Ordnungshüter, wurde trotz Beruhigungsversuchen immer aggressiver. Als die Beamten den 26-Jährigen festhalten wollten, riss er sich los, trat um sich und widersetzte sich der Festnahme. Dabei verletzte er einen Polizisten. Der Festgenommene wurde in das Polizeianhaltezentrum eingeliefert.
Vorfälle am Hauptbahnhof
Bereits Mitte der Woche war es auf der Polizeiinspektion Hauptbahnhof zu wüsten Szenen gekommen, als drei junge Marokkaner einvernommen werden sollten, weil sie einen Iraker (20) in einem Fahrradkeller in der Waldeggstraße niedergeschlagen und beraubt hatten.
Rund 40 betrunkene Flüchtlinge hatten im Jänner mit Randalen im Linzer Hauptbahnhof für Schlagzeilen gesorgt. Die vermutlich marokkanischen Staatsangehörigen waren wegen Krawalls aus der Transitunterkunft im ehemaligen Postverteilzentrum verwiesen worden. Im Bahnhof verschmutzten sie die Wartehalle und lärmten. Mehrere Personen wurden wegen Störung der öffentlichen Ordnung angezeigt.
Erneut Massenschlägereien angezeigt
Auch in der Nacht auf Sonntag wurden in Oberösterreich Massenschlägereien mit Verletzen gemeldet. Vor einer Disco in Linz gerieten 60 Hitzköpfe aneinander. Sonntagmittag wurden zwei 20-Jährige in ein Polizeianhaltezentrum gebracht. 18 bereits ausgeforschte Schläger im Alter zwischen 20 und 27 Jahren erlitten bei der wilden Prügelei Verletzungen.
Vor einem Lokal in Enns eskalierte eine Auseinandersetzung zwischen rund 20 Personen. Die polizeilichen Ermittlungen in beiden Fällen sind noch nicht abgeschlossen.
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