Amoklenker Alen R. verübte seine Wahnsinnsfahrt nicht mit seinem Auto, sondern mit dem Wagen seines Vaters. Wenn man also in diesem furchtbaren Fall überhaupt von etwas Positivem sprechen kann, dann davon: Denn das macht zumindest die Abwicklung der Schadenersatzansprüche für die Opfer einfach und unbürokratisch. Was auch der Grazer Rechtsanwalt Gunther Ledolter von der Kanzlei Rath und Partner - mittlerweile juristischer Prozessbegleiter von mehr als 30 Opfern - bestätigt. "Sonst hätte der Fachverband der Versicherungsunternehmer gezahlt." Der Anwalt kümmert sich jetzt um die juristische Vorarbeit.
"Das ist die maximale Summe"
Insgesamt sieben Millionen Euro stehen vonseiten der Haftpflichtversicherung von Alen R.s Vater für die Opfer zur Verfügung. "Das ist die maximale Summe", sagt der Sprecher der Wiener Städtischen, Christian Kreuzer, wobei ungefähr 5,8 Millionen Euro an Verletzte und Angehörige fließen und mit den restlichen 1,2 Millionen Euro materielle Schäden (Autos, Gastgärten etc.) bezahlt werden.
100.000 Euro über Spendenkonto gesammelt
25 Opfer hätten sich bereits mit der Versicherung in Verbindung gesetzt, "etwa die Hälfte der Fälle konnte schon erledigt werden", erklärt Kreuzer. Auf dem Spendenkonto, das von der Stadt Graz für Folgetherapien, psychologische Betreuung und Ähnliches eingerichtet wurde, liegen dank großzügiger Unterstützer inzwischen mehr als 100.000 Euro, weiß Magistratsdirektor Martin Haidvogel. Der Fonds werde bis nach dem Strafverfahren gegen den Amokfahrer erhalten bleiben, "weil dann sicher wieder vieles hochkommt". Falls Geld übrig bleiben sollte, wird es dem Opferschutz übergeben.
Rechtsmittel-Entscheide fällt Wiener Gericht
In der Strafsache gegen Alen R. werden Rechtsmittelentscheidungen künftig übrigens am OLG Wien getroffen. Der Anschein der Befangenheit soll so vermieden werden, da auch eine Richterin des OLG Graz unter den Verletzten ist. Drei Menschen wurden bei der Amokfahrt getötet, 36 wurden teils schwer verletzt.
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