Tod "zu kurzfristig"

Reiseveranstalter lehnt trotz Todesfall Umbuchung ab

Tirol
31.07.2011 19:10
Vier Tage vor ihrem geplanten Berlin-Trip erhält Regina Bankhammer aus Innsbruck die traurige Nachricht vom Tod ihrer Großmutter. Sofort informiert die trauernde Tirolerin den Reiseveranstalter und bittet um Umbuchung der Urlaubsfahrt. Doch dort hieß es nur: Dieser Todesfall sei zu kurzfristig – abgelehnt!

Ein Todesfall in der Familie. Einen triftigeren Grund, eine Urlaubsfahrt umzubuchen, wird es wohl kaum geben. Das dachte sich auch Ehepaar Bankhammer, als es seinen Berlin-Trip (im Bild das Brandenburger Tor) beim Reiseveranstalter absagen wollte. Doch die Verantwortlichen dachten nicht daran, ihren Kunden entgegenzukommen. Im Gegenteil. Die Trauernden mussten den vollen Preis der Reise bezahlen – auch wenn sie aufgrund des Begräbnisses nicht teilnehmen konnten.

"Von dem Veranstalter menschlich sehr enttäuscht"
Als Regina und Johannes Bankhammer die schriftliche Begründung von TUI erhielten, fielen sie aus allen Wolken. In dem Brief stand schwarz auf weiß: "Leider kann aufgrund der Kurzfristigkeit (des Todesfalls, Anm.) keine kostenlose Umbuchung angeboten werden. Es tut uns leid, Ihnen hier nicht weiterhelfen zu können." Beide können nicht glauben, was sie da lesen mussten: "Ist der Tod nicht immer kurzfristig? Wir sind von dem Veranstalter menschlich sehr enttäuscht", so die Betroffenen zur "Krone".

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