Während der Urteilsverkündung kam es zu Chaos im Gerichtssaal. Es gab unflätige Zwischenrufe und Beschimpfungen aus dem Publikum. Ein Angeklagter rastete verbal aus und ließ die Richterin nicht mehr weiterreden. Harbich blieb dennoch lange cool. "Shame on you" und Parolen wie "This is no democracy" wurden auch nach Ende des Prozesses noch skandiert. Ein Einschreiten der Polizeikräfte war jedoch nicht nötig.
Verfahren dauerte statt 14 Tagen rund neun Monate
Seit März waren acht Asylwerber aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter einstige Asyl-Aktivisten in Wien, wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vor Gericht gestanden. Ihnen war vorgeworfen worden, dass sie Landsleuten unter anderem die Weiterfahrt organisiert hatten. Der Prozess war ursprünglich für 14 Tage angesetzt, zog sich aber aufgrund mehrerer Überarbeitungen der Anklagen in die Länge.
In der nächtlichen Urteilsbegründung differenzierte die Vorsitzende bei jedem der acht Angeklagten: Einige wurden wegen Förderung von Schlepperhandlungen aus gewerbsmäßigen Gründen, einige auch wegen Schleusungshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt. "Kriminelle Vereinigung ist nicht dasselbe wie kriminelle Organisation", erklärte die Richterin den zum Teil aufgebrachten Asylwerbern: "Vereinigung bedeutet den Zusammenschluss von nur drei Personen auch nur über wenige Tage hindurch."
Der Fünftangeklagte, von der Staatsanwaltschaft als Chef der Schlepperzelle in Österreich bezeichnet, wurde von etlichen Anklagepunkten freigesprochen. Den Schuldspruch zu den übrig gebliebenen Anklagepunkten, für die der Pakistaner eine teilbedingte Haft von 28 Monaten, davon 21 Monate auf Bewährung, ausfasste, begründete die Richterin folgendermaßen: "Sie haben in den abgehörten Telefongesprächen sehr wohl differenziert, ob sie bei der Schleusung von Landsleuten Geld verdienen wollen oder nicht."
Freispruch für "Initiator" des Prozesses
Lediglich der Viertangeklagte erhielt einen glatten Freispruch. Der 38-jährige Pakistaner war übrigens derjenige, der unfreiwillig den Prozess initiiert hatte. Weil er in Österreich als Unternehmer tätige Landsmänner wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte, "revanchierte" man sich mit einer Anzeige wegen Schlepperei.
Die Staatsanwältin hatte in ihrem - ebenfalls bereits von Unmutsäußerungen des Publikums gestörten - Schlussvortrag eine "schuld- und tatangemessene" Bestrafung gefordert, wenngleich die Angeklagten mit den Hilfsleistungen bei Schleppungen "kein großes Business" gemacht hätten. Ebhart räumte durchaus Fehler im Ermittlungsverfahren ein und brachte auch die Zweifel an den Übersetzungen der Telefonüberwachungen ins Spiel. Die von einigen Verteidigern geäußerte politisch motivierte Kritik wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation sei an den Gesetzgeber zu richten, nicht an die Staatsanwaltschaft.
Verteidiger sprachen von unentgeltlicher Fluchthilfe
Die Anwälte plädierten auf Freisprüche bzw. baten im Falle einer Verurteilung um milde Urteile. Sie wiesen den Vorwurf der kriminellen Organisation zurück und sprachen unter anderem von unentgeltlicher Fluchthilfe, die ihre Mandanten geleistet hätten. Die Asylwerber auf der Anklagebank seien "eine Schicksalsgemeinschaft, die darauf angewiesen war, sich wechselseitig zu helfen."
Der Urteilstag hatte mit einstündiger Verspätung begonnen, weil ein Angeklagter nicht pünktlich eingetroffen war. Der Publikumsandrang beim Finale war enorm, die Security bei der Eingangskontrolle entsprechend verstärkt. Einige Sympathisanten hatten Transparente mit. "Flucht ist kein Verbrechen", "Schlepper retten Leben", "Smash §114 Fremdenpolizeigesetz" war darauf zu lesen.
In der Mittagspause wurde vor dem Gerichtsgebäude unter anderem "No Border" skandiert. Die ÖH-Vorsitzteams der Wiener Akademie der bildenden Künste und der Universität für angewandte Kunst riefen in einer Aussendung dazu auf, ein starkes Signal der Solidarität mit den angeklagten Flüchtlingen "gegen die Kriminalisierung von Migration und Flucht und für die Abschaffung des rassistischen 'Schlepperei'-Paragrafen §114 FPG" zu setzen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.