Beide Schüsse wären einzeln untersucht und behandelt worden - am Ende wurden sowohl der tödliche als auch der Warnschuss als "rechtwidrig" eingestuft. Das Innenministerium oder auch der Bürgermeister könnten allerdings in den nächsten sechs Wochen noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Erst nach diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung des UVS also fix.
Über Schadenersatz wird noch verhandelt
Auswirkungen auf den Anspruch auf Schadenersatz, den die Familie des Verstorbenen geltend machen kann, habe das Urteil aber nicht, da dieser vom Innenministerium bereits im Oktober anerkannt wurde, so Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. Bei der Schadenersatzforderung handle es sich um Schmerzensgeld sowie die Kosten für das Begräbnis und die Grabstätte, so Gollia. Über die Höhe der Kosten liefen derzeit noch die Verhandlungen.
Disziplinarverfahren könnte noch einmal aufgerollt werden
Im Landespolizeikommando kündigte man an zu überprüfen, ob es nötig sei, den Fall noch einmal disziplinarrechtlich aufzurollen. Das Urteil sei schriftlich noch nicht eingelangt, erklärte Sprecher Andreas Thenner. Sobald man es erhalten habe, werde es geprüft, um dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Bisher hatte der Vorfall in Krems, bei dem nicht nur ein 14-Jähriger getötet, sondern auch ein 16-Jähriger schwer verletzt worden war, für die beiden involvierten Polizisten keine disziplinarrechtlichen Folgen. Das Landespolizeikommando als Dienst- und Disziplinarbehörde habe den im März vom Gericht festgestellten Sachverhalt geprüft und dabei "keinen disziplinären Überhang" festgestellt, hieß es im Juli.
Todesschuss in Krems
In der Nacht auf den 5. August 2009 wurde im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld stiller Alarm ausgelöst. Zwei Jugendliche aus der Umgebung, der 14-Jährige und der damals 16-Jährige, waren durch den Rollbalken einer Laderampe in das Geschäft eingedrungen. Eine zweiköpfige Polizeistreife rückte aus, in einem dunklen Verbindungsraum im Supermarkt kam es zur Begegnung zwischen Jugendlichen und Beamten. Der 14-Jährige starb durch eine Kugel des Polizisten. Der Beamte wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
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