Der ältere der beiden Buben ist der Stiefsohn des Angeklagte, er war im Tatzeitraum 2003 bis 2005 vier bis sechs Jahre alt. Der jüngere und leibliche Sohn des 39-Jährigen war im Tatzeitraum Ende 2007 zweieinhalb Jahre alt. In SMS-Nachrichten an den älteren Buben soll der Angeklagte die Taten heuer eingestanden haben.
"Handlungen tun mir leid"
Der 39-Jährige lebte bis März 2013 in einer Lebensgemeinschaft mit der Mutter. Zu den Vorfällen sei es gekommen, nachdem seine Lebensgefährtin in der Früh außer Haus gegangen und der ältere Bub noch zu ihm ins Bett gekrochen sei. Dabei soll er die beiden Kinder laut Anklage in wiederholten Angriffen dazu veranlasst haben, ihn mit der Hand zu befriedigen und an ihm weitere geschlechtliche Handlungen vorzunehmen. Die Handlungen täten ihm heute leid, sagte der Beschuldigte vor Gericht.
Die Vorsitzendes des Schöffensenates, Anna-Sophia Geisselhofer, verurteilte den 39-Jährigen im Sinne der Anklage. Als mildernd wertete sie seine bisherige Unbescholtenheit sowie das reumütige Geständnis. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dem älteren Buben wurde ein Teilschmerzengeld von 1000 Euro zugesprochen.
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