Seit 1. Jänner gilt das geänderte Strafrechtsgesetz - bei Einbruch und Diebstahl aber nicht zur Freude der Polizei. Denn durch geringere Strafandrohungen - bis zu drei statt bisher zehn Jahre Haft - sprechen Kriminalisten hinter vorgehaltener Hand schon von "Einladungen für Täter". Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek zur "Krone": "U-Haft ist nach wie vor möglich."
Durch die Änderungen sollen besonders Delikte "gegen Leib und Leben" härter geahndet werden. Auf der Gegenseite wurden bisherige Verbrechenstatbestände "gegen fremdes Vermögen", wie eben etwa Firmeneinbrüche, in Vergehen umgewandelt. Statt bisher drei bis zehn Jahre drohen nun nur ein bis drei Jahre Haft.
Zudem wurde die Wertgrenze bei der Beutesumme (der oft immense Sachschaden darf nicht mitgezählt werden) von 50.000 auf 300.000 Euro erhöht. Das würde beispielsweise im vergangenen Jahr in Niederösterreich lediglich auf einen Fall zutreffen!
Fokus auf Gewalt- und Sexualdelikte
Folge des neuen Gesetzes: Dutzende Haftbefehle wurden von Gerichten widerrufen und in bloße Aufenthaltsermittlungen umgewandelt - für Ermittler auf der Straße ein "falsches Signal", denn die niedrigeren Strafandrohungen würden Täter eher anlocken. Die Kritik, dass Einbrecher nun "eingeladen" werden, kontert der langjährige Chef der Sektion Strafrecht im Justizministerium.
Jurist Pilnacek verteidigt das neue Gesetz: "Die Staatsanwälte können auch bei Vergehen und wenn Gewerbsmäßigkeit vorliegt nach wie vor U-Haft verhängen. Wir haben den Fokus auf Gewalt- und Sexualdelikte (Anm. d. Red.: der "Grapsch-Paragraph") gelegt. Im Lichte der Vorfälle in der Silvesternacht in Köln ist das auch wichtig."
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