Ärztekammer-Präsident Walter Dorner habe das Angebot Leitls "definitiv abgelehnt", es sei "nicht einmal die Rede wert" gewesen, wurde in der Wiener Ärztekammer betont. Leitl hatte bis zur Einigung auf einen neuen Vertrag die Fortführung der bisherigen Tarife sowie eine nicht genau bezifferte Einmalzahlung in Millionenhöhe angeboten. Um wie viel Geld es ging, wurde auch von der Ärztekammer nicht beziffert. Die Kammer wollte mindestens vier Prozent mehr, wie im Vorjahr vereinbart und dann von der SVA abgelehnt. Der vertragslose Zustand könnte mehrere Monate dauern.
Der prinzipielle Einwand der Ärzte: Die nun von der SVA bzw. der Wirtschaftskammer gewünschte Systemumstellung Richtung "Managed Care" gefährde die Therapiefreiheit für den Arzt sowie die freie Arztwahl für die Patienten. Dies sei unsozial und werde von der Ärztekammer abgelehnt.
Ärztekammer: "Wir sind gesprächsbereit"
Der Sprecher der Bundes-Ärztekammer, Martin Stickler, begründete die Ablehnung des Angebots der SVA damit, dass eine Einmalzahlung nicht angenommen werden könne, weil sie nicht der Beschlusslage der Kurie der niedergelassenen Ärzte entspreche. Bezüglich einer Neuordnung der Vertragspartnerschaft sei die Ärztekammer gesprächsbereit. Dazu müsse aber die SVA ihre Vorstellungen konkretisieren und schriftlich übermitteln.
Die Selbstständigen müssen nun aufgrund des vertragslosen Zustandes für die Behandlung beim Arzt selbst zahlen. Erst nachträglich können die Rechnungen bei der SVA eingereicht werden, rückerstattet werden in der Regel 80 Prozent des bisherigen SVA-Tarifs. Auf die Versicherten kommen aber noch höhere Belastungen zu, denn die Ärztekammer hat ihre Tarifempfehlungen für den vertragslosen Zustand bereits um 20 Prozent heraufgeschraubt.
Versicherte können in SVA-Ambulatorien ausweichen
Zahlen müssen die Gewerbetreibenen für Behandlungen bei niedergelassenen Allgemeinmedizinern und Fachärzten, nicht aber bei Zahnärzten, Physio-, Ergo- und Logotherapeuten, Instituten, Bandagisten und Apotheken. Auch Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind nicht betroffen. Sozial Bedürftige, etwa Personen mit Rezeptgebührenbefreiung, bekommen immerhin 100 Prozent des alten SVA-Tarifs zurück. Wer sich das Vorauszahlen beim Arzt nicht leisten kann, kann in ein Ambulatorium mit SVA-Vertrag ausweichen, sich von der Versicherung einen direkt verrechnenden Arzt nennen lassen oder aber einen Arztkostenvorschuss von 200 Euro pro Quartal beantragen.
Wer auch noch bei einer anderen Kasse versichert ist, hat Glück gehabt, die Abrechnung erfolgt dann direkt über diesen Versicherungsträger. Das trifft auf rund 234.000 der insgesamt 675.000 Versicherten der SVA zu. Zudem sind jetzt schon etwa 31.000 Versicherte sogenannte "Geldleister", womit rund 410.000 direkt Betroffene übrig bleiben.
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