Der Eventmager kann sich noch genau an die Nacht vom 10. auf den 11. Juni erinnern, er war mit Freunden in der Stadt unterwegs und wollte bei der Münzgasse die Straße überqueren. Dabei wurde er von einem Nachtschwärmer angesprochen und blieb daher kurz stehen. Nur einige Sekunden später stoppte ein Polizeibus, fünf Beamte sprangen heraus und nahmen die Personalien auf.
Der junge Mann wunderte sich zwar über das Vorgehen der Beamten, erfuhr allerdings erst mit der Zustellung einer Strafverfügung, warum seine Daten notiert worden sind. In dem Schreiben wurde der Salzburger darauf hingewiesen, dass er "die Fahrbahn nicht in angemessener Eile überquert" habe und deshalb zu einer Zahlung in der Höhe von 40 Euro aufgefordert werde.
Polizei rechtfertigt Verhängung der Strafe
Die Salzburger Polizei rechtfertigte am Dienstag das Vorgehen der Beamten und die Verhängung der Strafe. Der junge Mann sei mit zwei anderen Personen ohne ersichtlichen Grund auf dem Schutzweg gestanden und habe sich unterhalten, so der Sprecher der Salzburger Polizei, Mario Rieder. Die Kollegen in einem Streifenwagen hätten die Szenerie beobachtet, eine Zeit lang zugewartet und dann die Personalien aufgenommen.
"Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vorschriftswidrigen Verhaltens als Fußgänger nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung", erklärte Rieder. Dieser Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren haben.
"Kein Tänzchen aufführen"
Einfach stehen bleiben und ratschen, das sei nämlich nicht erlaubt. Ein Mitarbeiter des Strafamtes in der Bundespolizeidirektion Salzburg, der den Fall kennt, schilderte Folgendes: Den Beobachtungen von Polizisten zufolge sprangen mehrere Personen auf dem Schutzweg herum, man dürfe allerdings beim Überqueren kein Tänzchen aufführen, so der Beamte.
Die Strafobergrenze bei so einem Vergehen liege bei 726 Euro. Dieser Betrag werde aber nicht gleich beim ersten Mal ausgesprochen, sondern nur dann, wenn die Person bereits mehrmals provozierend aufgefallen sei. Eine Strafuntergrenze gebe es hier nicht. Verstöße in dieser Art kämen in der Stadt Salzburg aber relativ selten vor, erläuterte der Polizeijurist.
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