Den ursprünglichen Vorwurf des Mordes aus Grausamkeit hatte die Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Es habe sich nicht nachweisen lassen, dass der Tätowierer sein Opfer bewusst quälen wollte. Gleichzeitig hatte Ankläger Martin Glage gesagt: "Er hat ein Leben auf bestialische Weise ausgelöscht." Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
Leichenteile in Müllsäcke gepackt
Die Männer hatten laut Anklage in der Nacht auf den 6. Juli 2011 in der Wohnung der Verlobten des Angeklagten gezecht, sich gestritten und geschlagen. Der 30-Jährige habe dem 31-Jährigen dann "mit mindestens einem Beil gefühllos und unbarmherzig 52 teils schwerste Verletzungen zugefügt". Als er noch lebte, habe ihm der Angeklagte Ober- und Unterkiefer gespalten, verlas der Staatsanwalt die Anklage.
Der 31-Jährige sei in seinem eigenen Blut erstickt. Der Angeklagte habe die Leiche anschließend zerstückelt und in Müllsäcke verpackt. Arme, Beine und den Torso habe er in Rollkoffern transportiert und in der Spree versenkt. Den Kopf des Getöteten hatte die Verlobte auf ihrem Weg zur Berufsschule in einen See geworfen. Das Verfahren gegen die 22-Jährige wegen Strafvereitelung wurde bereits gegen Zahlung von 1.000 Euro eingestellt. Die Leichenteile wurden nach und nach entdeckt.
Bruder des Opfers um Vergebung gebeten
Konkrete Angaben zum Tathergang machte der Tätowierer nicht. Der US-Amerikaner bat den Bruder des Opfers, der als Nebenkläger zum Prozess erschienen war, um Vergebung. Zudem bat der Angeklagte - Vater eines kleinen Buben - das Gericht um eine gerechte Strafe. Sein "teuflisches Alkoholproblem wolle er besiegen", so der 30-Jährige. Verteidiger Mirko Röder erklärte am Rande des Prozesses, der Angeklagte sei wegen der starken Alkoholisierung von knapp drei Promille Alkohol möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen.
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