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Anfang des Jahres brachte die Bundeswettbewerbsbehörde eine Anzeige gegen diesen Umstand ein. Der Vorwurf: Die beiden Platzhirsche würden ihre Vormachtstellung ausnutzen, um neue Anbieter vom Markt auszuschließen.
Dieser Rechtsmeinung schloss sich nun das Kartellgericht nicht an: Laut Urteil behindere diese Exklusivitätsklausel den Wettbewerb im Taxigewerbe jedenfalls nicht. Pro Taxi bleibt damit weiterhin nur eine Vermittlung erlaubt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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