Fast alles an der 21-jährigen Tschetschenin ist schwarz. Sie trägt das bodenlange Abaya-Kleid und den Niqab über den Kopf. Selbst vom Gesicht ist kein Millimeter zu sehen. Nur die Handschellen, die ihre schlanken Gelenke umfassen, blitzen silbern auf, als die junge Frau in den Gerichtssaal geführt wird.
Unklar war vor dem Prozess, ob die junge Ehefrau ihren Schleier vor Gericht abnehmen würde. Nach Beratung mit Verteidigerin Alexandra Cervinka zeigte sie dann zögernd ihr Gesicht. Protest gab es jedoch vonseiten der beiden jungen Angeklagten durchaus. Sie weigerten sich, bei der Vereidigung der Schöffen aufzustehen. Ehrenbezeugung wollten sie dem Gericht keine erweisen. Auf Ermahnungen des vorsitzenden Richters und der Pflichtverteidigerin der 21-Jährigen standen sie dann aber doch auf.
In U-Haft Sohn zur Welt gebracht
Zur Sache selbst: Die drei gebürtigen Tschetschenen, die 2004 bzw. 2011 in Österreich um Asyl angesucht hatten, waren mit Unterstützung eines IS-Vertrauten in die Türkei gereist und wollten sich laut Anklage in Syrien dem Islamischen Staat anschließen. In der Türkei seien sie in eine Polizeikontrolle geraten, mangels Sichtvermerken in Schubhaft genommen und schließlich nach Österreich zurückgeschickt worden. Die 21-Jährige war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger. Nachdem sie, ihr Mann und ihre Schwiegermutter in Österreich festgenommen wurden, brachte die 21-Jährige in der U-Haft einen Sohn zur Welt, den sie Osama nannte.
Die drei Angeklagten bekannten sich vor Gericht nicht schuldig. Sie seien nur deshalb in die Türkei gefahren, um in Istanbul die Dienste eines Heilers in Anspruch zu nehmen. Dieser hätte die kranke Mutter bzw. Schwiegermutter behandeln sollen.
39-Jährige verhandlungsunfähig
Der Prozess wurde schließlich auch aufgrund des Gesundheitszustandes der 39-jährigen Mutter verzögert: Weil sie in der Haftanstalt nach einer Panikattacke kollabiert war, wurde die Frau nach kurzer Erholungspause in einem Rollstuhl in den Verhandlungssaal gebracht. Hier stellte Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp fest, dass sie verhandlungsfähig ist. Die Angeklagte leide allerdings an Bluthochdruck, Depressionen und vor allem an "hysteroiden Panikattacken", so der Gutachter. Es wurde vertagt.
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