Wenn heute ein Skifahrer verunglückt, wird er in der Regel von der Pistenrettung geborgen. Sie versorgen den Patienten an Ort und Stelle und lagern ihn auf einer Vakuum-Matratze, die ihn fixiert und damit die Schmerzen für den Transport erträglich macht. Pistenretter haben rund 60 Zentimeter breite Matratzen, die ihn jedes Akja passen und auch in alle in Tirol stationierten Notarzthubschrauber.
Wurde nun der Patient von den Pistenrettern beispielsweise an einen Notarzthubschrauber übergeben, dann wurde die Matratze einfach getauscht, der Patient musste nicht umgebettet werden. Das ist seit 1. Dezember anders. Nun hat die Rettungsdienst GmbH diesen Tausch der Vakuum-Matratzen generell untersagt. Pistenretter befürchten für die Patienten nicht nur sehr schmerzvolle, sondern auch gefährliche Umbettungen. "Nach einer Wirbelverletzung kann dies im Extremfall bis zu Querschnittslähmungen führen", heißt es.
Rettungsdienst: "Uns sind die Hände gebunden"
Fritz Eller, Pressesprecher der Rettungsdienst GmbH, klärt auf: "Uns sind die Hände gebunden, wir müssen die EU-Normen 1789 und 1865/1 erfüllen, die die 'Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge' und die 'Krankentransportmittel in Krankenkraftwagen' vorschreiben. Die Vakuum-Matratzen müssen demnach 80 Zentimeter breit sein."
Keine Gefahr für die Patienten sieht Chefarzt Dr. Thomas Fluckinger von der Rettungsdienst GmbH: "Umlagerungen sind sehr schonend möglich, Folgen wie Lähmungen sehe ich nicht. Zudem ist für den Patienten in den 80 Zentimeter breiten Matratzen sogar eine bessere Fixierung möglich." Übrigens: Die Matratzen werden nicht alle sofort erneuert, sondern schrittweise ausgetauscht. Eller schätzt den Zeitrahmen dafür in Tirol auf bis zu zehn Jahre ein. Bleibt nur die Hoffnung, dass für die Patienten tatsächlich aller besser wird.
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