"Eigentlich gilt für den Strafvollzug das Geschlecht, das auf den Urkunden steht", sagte am Mittwoch der Leiter der Klagenfurter Justizanstalt Peter Bevc, der die Möchtegern-Michelle schon bald in seinem Häfn willkommen heißen könnte. "Aber im Zweifelsfall gibt es auch eine Einzelunterbringung, je nach den Bedürfnissen des Betroffenen."
Vor dem Verhandlungssaal in Graz war die große Blondine am Dienstag von ihren drei Bodyguards abgeschirmt worden und hatte sich trotz bühnenreifen Make-ups gegen Fotos gewehrt. Der Richter rief einen Mann auf, allerdings betrat eine elegant gekleidete Frau den Gerichtssaal, woraufhin der Vorsitzende nachfragte, ob er den bzw. die Beschuldigte mit "Herr" oder "Frau" ansprechen solle. Die offiziellen Dokumente seien noch nicht geändert, musste die "Schlagerkünstlerin" zugeben. "Also Herr", stellte der Richter fest - und dabei blieb es dann auch.
Echte Michelle bestellt, "Neue Michelle" bekommen
Bereits in erster Instanz war der 28-Jährige in Klagenfurt wegen Betrugs verurteilt worden. Es sei nicht rechtens gewesen, dass statt der echten die "Neue Michelle" in einer Kärntner Diskothek auftreten wollte. Die Strafe hatte damals 18 Monate unbedingt betragen, nun wurde sie auf 15 Monate heruntergesetzt.
Zur Sprache kam wieder, dass ein Kärntner Lokalbesitzer offenbar geglaubt hatte, um 2.200 Euro die echte Michelle zu engagieren. "Die kostet aber 10.000 bis 15.000 Euro für einen Kurzauftritt, die Leute haben sich ihre Täuschung selbst gemacht", meinte der Anwalt. Sein Mandant trete außerdem nur als die "Neue Michelle" auf, und im Übrigen "steht im Künstlervertrag kein einziges Mal der Name Michelle", betonte der Verteidiger.
Auch der mehrfach vorbestrafe Beschuldigte wies erneut jede Täuschungsabsicht von sich. "Hätte ich vorgehabt zu betrügen, hätte ich nicht 1.000 Autogrammkarten mit meinem Namen drucken lassen und zwei Tänzer engagiert. Die ganze Mühe würde ich mir dann doch nicht machen, da könnte ich einfach das Geld nehmen und verschwinden", argumentierte der Künstler. Doch das Gericht gab der Berufung nicht statt, sondern milderte die Haftstrafe lediglich. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
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