"Das Boot ist voll"

Ungarn nimmt ab sofort keine Flüchtlinge zurück

Österreich
23.06.2015 19:35
Die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner forcierten Abschiebungen von Flüchtlingen geraten ins Stocken. Der Grund: Der ungarische Premier Viktor Orban hat das Dublin-III-Abkommen, das die Zuständigkeit im europäischen Asylwesen regelt, suspendiert. Damit kann nicht mehr ins Nachbarland abgeschoben werden, auch wenn die Zuständigkeit für einen Fall bei Ungarn liegt.

"Wir müssen die ungarischen Interessen wahren und unsere Bevölkerung schützen", sagte Orbans Regierungssprecher Zoltán Kovacs am Dienstag zur "Presse". Ungarn habe Kapazitäten für 2.500 Flüchtlinge und schon 3.000 untergebracht. "Das Boot ist voll." Ungarn werde keine Flüchtlinge mehr zurücknehmen, die über die ungarische Grenze in die EU gelangt sind, alle Abschiebungen müssten abgesagt werden. Österreich kann nun keine am Landweg über Ungarn eingereisten Personen mehr dorthin zurückabschieben.

Nach ungarischen Angaben sind seit Jahresbeginn mehr als 60.000 Menschen illegal über die Grenze zu Serbien nach Ungarn eingereist. "Ungarn hat seine zur Verfügung stehenden Ressourcen erschöpft", heißt es in einer Stellungnahme der Regierung in Budapest. Dies habe es notwendig gemacht, "vor einer EU-Entscheidung Schritte zu setzen".

EU fordert von Ungarn Aufklärung über seine Pläne
Die EU-Kommission hat indes Ungarn zur Aufklärung über seine Pläne zum Aussetzen der Dublin-III-Verordnung über die Aufnahme von Flüchtlingen aus anderen Unionsstaaten aufgefordert. Ein solcher Schritt sei in den gemeinsamen Asylregeln der EU nicht vorgesehen, hieß es. Brüssel fordere nun eine Antwort darüber, was getan wird, um die Frage zu lösen, teilte die EU-Kommission mit. Die ungarische Regierung hatte mehrere EU-Staaten zuvor in Kenntnis gesetzt, dass sie auf unbestimmte Zeit keine Rückführung von Asylwerbern aus anderen EU-Staaten akzeptieren werde.

Abkommen regelt, wer für Asylverfahren zuständig ist
Das Dublin-III-Abkommen sieht eine Aufnahme von Schutzsuchenden im Erstankunftsland, also in jenem Land vor, über das sie auf das Gebiet der Europäischen Union gelangt sind. Gibt also beispielsweise ein in Österreich aufgegriffener Asylwerber an, über Ungarn ins Land gekommen zu sein, kann er von den österreichischen Behörden in den Nachbarland überstellt werden, da dieses laut EU-Regeln für das Verfahren zuständig ist.

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