Bei dem Strafmaß handelt es sich um eine Zusatzstrafe, da auf eine frühere Verurteilung Bedacht genommen wurde, erläuterte Verteidiger Karl Wampl nach dem Urteilsspruch. Er reagierte naturgemäß enttäuscht: "Ich bin entsetzt, weil ich nach wie vor nicht den geringsten Beweis für die Schuld meines Mandanten sehe." Er hatte in seinem Plädoyer aufgrund "fehlender Mosaiksteine" einen Freispruch im Zweifel gefordert. Der Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist deswegen nicht rechtskräftig.
Teilschmerzensgeld für Mutter
Zusätzlich zur Haftstrafe soll der Angeklagte ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 1.000 Euro an die Mutter von Silke Schnabel zahlen - Opferanwalt Stefan Rieder hatte nicht mehr als den symbolischen Mindestbetrag eingefordert. Er meinte nach dem Urteil: "Ein Fall, der polizeilich immer schon geklärt war, ist nun Gott sei Dank auch gerichtlich geklärt. Das Ergebnis ist für mich logisch und entspricht der Beweislage und dem Akteninhalt. Die Opferschutzorganisation Weißer Ring hat sich für die Fortführung des Verfahrens eingesetzt. Meinem Gefühl nach kann ich sagen: Hartnäckigkeit lohnt sich."
Als strafmildernd wertete der Vorsitzende Richter Günther Nocker die von einem Gutachter attestierte Persönlichkeitsstörung des Lagerarbeiters. Erschwerend seien allerdings die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen und das Zusammentreffen von zwei schwerwiegenden Verbrechen gewesen, erklärte Nocker.
Ankläger war von Täterschaft W.s überzeugt
Die Anklage warf dem Lagerarbeiter vor, das Mädchen am 11. Juli 1992 an der Salzach-Böschung in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes brutal vergewaltigt und erwürgt zu haben. Die Polizei fand ihn um 6.20 Uhr am Ufer halb nackt im Gras liegen, seine Jeans waren durchnässt. In der Nacht zuvor hatte er Silke Schnabel im Lokal "Max und Moritz" getroffen, was der Beschuldigte anfangs bestritt, später aber zugab. Laut Anklageschrift von Staatsanwalt Andreas Allex verließen die beiden das Lokal um 5 Uhr und spazierten zum Josef-Mayburger-Kai.
Silke Schnabel: vergewaltigt und erwürgt
"Am Salzachufer setzte er massive Faustschläge gegen den Kopf und das Gesicht des Mädchens und stieß ihren Kopf gegen einen harten Untergrund", heißt es weiter. Es habe ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten, sei vergewaltigt und schließlich erwürgt worden. Danach habe der Mörder die Leiche in die Salzach geworfen. Sie wurde schließlich am 21. Juli bei Ranshofen (OÖ) aus dem Inn gezogen.
Bereits nach Auffindung der Leiche stand der Angeklagte im Visier der Ermittlungen. Das Verfahren wurde mangels Beweisen im November 1993 eingestellt. Opferanwalt Rieder brachte im Auftrag der Mutter von Silke Schnabel einen Wiederaufnahmeantrag ein, die Staatsanwaltschaft Salzburg erstellte aufgrund neuer Beweise die Anklage. Der Beschuldigte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, dem Verteidiger zufolge gibt es keine stichhaltigen Beweise oder eine DNA-Spur.
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