Nächste Woche beginnt in Wiener Neustadt der Prozess gegen jene Tierschützer, die unter anderem nach Paragraf 278a - der Beteiligung an einer kriminellen Organisation - angeklagt werden. Im Vorfeld hatten sich 220 Personen, darunter auch Prominente, aus Protest selbst angezeigt. Hofer will dies nun Anfang nächster Woche aus Solidarität mit den Väter-Aktivisten auch tun.
Väter-Aktivisten bekommen keine Akteneinsicht
Guido Löhlein und Edgar Neubacher, die Anfang Februar als Beschuldigte nach Paragraf 246 (staatsfeindliche Verbindungen) und Paragraf 278b (terroristische Vereinigungen) eine Ladung des Landespolizeipolizeikommandos Oberösterreich erhalten hatten, verstehen die Ermittlungen nicht, wie sie auf der Pressekonferenz erklärten. "Wir haben keine radikalen Aktionen gesetzt", so Neubacher. Als Mitglieder der ARGE Familienschutz habe man sogar mit dem Justizministerium zusammengearbeitet. Sie wüssten nicht einmal, welche entsprechenden Aktivitäten sie gesetzt haben sollen, denn man verwehre ihnen die Akteneinsicht. "Das sind keine Terroristen", meinte auch Hofer.
Der FPÖ-Abgeordnete fordert nun "dringend" eine "Reparatur" der "Mafia-Paragrafen", denn es könne "jeden Verein, jede Bewegung" treffen. Verfehlungen, wie Drohungen gegen Amtsträger der Republik, die einem in Haft sitzenden Väter-Aktivisten vorgeworfen werden, müssten aber verfolgt werden. Im Sinne der Kinder pocht Hofer außerdem auf die Einführung des Prinzips der gemeinsamen Obsorge. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner habe diesbezüglich auch schon Interesse siganlisiert.
Scheidungsanwältin: "Verzweifle bei Vätern"
Auch die Scheidungsanwältin Ursula Xell-Skreiner sieht Verbesserungsbedarf beim Umgang mit geschiedenen Vätern. Im Rahmen der Präsentation des Trennungsratgebers "Scheidung kompakt" am Donnerstag in Wien erklärte sie, sie sei "verzweifelt" in der Vertretung von Vätern. Diese seien zwar nach dem Gesetz nicht benachteiligt, in der Praxis würden Mütter aber fast immer bevorzugt. Das Besuchsrecht sei in der Praxis de facto nicht durchzusetzen, die Jugendämter würden den Müttern selbst dann "die Stange halten", wenn das Kind vernachlässigt werde.
Das mit 1. Jänner in Kraft getretene Familienrechtsänderungsgesetz ist für Xell-Skreiner und ihre Kollegin Astrid Deixler-Hübner von der Universität Linz im Übrigen auch nicht der große Wurf: Es gebe "minimale Verbesserungen", etwa im Bereich der Patchworkfamilien, doch gebe es nun mehr offene Fragen als vorher, so Deixler-Hübner. Vor allem die Möglichkeit, vorab autonomer die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall zu vereinbaren, sei "mit Vorsicht zu genießen", denn früher sei die Rechtslage klarer gewesen. Dieser Kritik schloss sich auch Xell-Skreiner an, denn existierende Eheverträge könnten nun aufgeweicht werden, was eine Verschlechterung darstelle.
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