Zu den mutmaßlichen Opfern zählen zahlreiche Amtsträger bis hin zur Justizministerin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Prozessstart im Mai war unter großem Medieninteresse und massiven Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Anfangs hatte die Staatsanwaltschaft nämlich auch wegen der Paragrafen 246 (staatsfeindliche Verbindungen) und 278b StGB (terroristische Vereinigung) sowie 105 StGB (Nötigung) ermittelt, diese wurden aber eingestellt und waren auch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens.
Der Angeklagte, ein 58-jähriger gebürtiger Tiroler, habe laut Staatsanwaltschaft "der Justiz den Krieg erklärt". Er habe sie nicht nur mit einer Flut von Einreichungen lahmgelegt, sondern auch Amtsträger diverser Vergehen und Verbrechen bezichtigt, mit Äußerungen aus der "Sexual- und Fäkalsprache" und sogar Todesdrohungen bedacht, sie heimlich gefilmt und die Videos ins Internet gestellt. 2009 habe er begonnen, eine "Schutzgruppe" zu bilden, die als "Begleitschutz" zu Gerichts- und Amtsterminen mitkam und sich oft weigerte, die Amtsräume wieder zu verlassen, hieß es in der Anklage.
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