Alexander Van der Bellen hat sich am Freitag nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die Bundespräsidenten-Stichwahl zu wiederholen, selbstsicher gegeben: "Wenn ich einmal unter widrigen Umständen gewonnen habe, kann ich auch ein zweites Mal gewinnen", meint der Professor. Die Entscheidung des VfGH sei außerdem voll und ganz zu respektieren, betonte der bisherige "Wahlsieger". "Wir stehen damit vor dem Beginn der dritten Runde des Bundespräsidenten-Wahlkampfes."
"Es gibt keinen Hinweis, dass Stimmen nicht richtig zugeordnet wurden, aber es wurde eben in einigen Bezirken das Wahlrecht nicht ordnungsgemäß vollzogen", kommentierte Van der Bellen die Entscheidung der Hächstrichter. In diesem Fall sei es das Recht eines jeden Österreichers, Institutionen wie den Verfassungsgerichtshof anzurufen - dessen Entscheidungen dann aber auch zu akzeptieren sei, so der Ex-Grünen-Chef.
Zweifel an seiner erneuten Kandidatur räumte Van der Bellen aus: "Natürlich stelle ich mich der Wiederholung dieser Stichwahl und ich beabsichtige auch, diese zum zweiten Mal zu gewinnen." Was ihn so sicher mache, sei die Unterstützung, die er erhalten habe: "Aus allen Schichten, Parteien und Kulturen - Menschen jeden Alters haben mich unterstützt."
"Hier geht es um etwas Wichtiges. Das ist kein Spiel."
Deshalb glaube er fest daran, dass man den Sieg im September wiederholen werde. Denn: "Hier geht es um etwas Wichtiges. Das ist kein Spiel. Und mir geht es vor allem um Österreich, um den Zusammenhalt und darum, dass unser Land in Europa gut dasteht." Van der Bellen appellierte abschließend: "Bitte machen Sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch, unsere Demokratie braucht engagierte Bürgerinnen und Bürger."
Auch Van der Bellens Wahlkampfmanager Lothar Lockl glaubt an einen Sieg im September: "Alle, die wollen, dass der nächste Bundespräsident der Republik Österreich Van der Bellen heißt, bitte ich bereits heute: Beteiligen Sie sich an unserer Bürgerbewegung und gehen Sie jedenfalls wählen." Allerdings seien viele Bürger "verärgert, weil sie erneut zu den Urnen gerufen werden". Die Schuld daran sieht er bei "einigen Bezirkswahlleitern", die "nicht in der Lage waren, das Wahlgesetz ordnungsgemäß zu vollziehen".
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