Es stehe "ohne Zweifel fest", dass Strasser bei den Gesprächen mit den als Lobbyisten getarnten Enthüllungsjournalisten Claire Newell und Jonathan Calvert vom 11. November und 3. Dezember 2010 "eine monetäre Leistung von 100.000 Euro Jahresgage für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung im EU-Parlament" gefordert habe, stellte Richter Olschak in der Urteilsbegründung fest, der Strasser mit versteinerter Miene folgte.
Strassers Behauptung, er habe die Journalisten für Geheimdienstagenten gehalten und sie bzw. ihre Hintermänner aufdecken wollen, zählte Olschak "wohl zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Erfahrung untergekommen ist". Und weiter: "Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das diese Version glauben wird." Vielmehr habe Strasser die Journalisten "tatsächlich für Angestellte einer Lobbyingfirma gehalten" und in seiner Funktion als Abgeordneter des Europäischen Parlaments "cash for law" betrieben, führte Olschak aus.
Richter verweist auf Signalwirkung des Urteils
"Wenn die Korruption ganz oben beginnt, besteht für die Justiz Handlungsbedarf", hob der Vorsitzende des Schöffensenats hervor. Insofern sei für Strasser eine Strafe, die eine teilbedingte Strafnachsicht oder eine Fußfessel möglich mache, "ausgeschlossen".
Korruption oder Freunderlwirtschaft seien keine Neuerscheinung, so Olschak. "Was neu ist, ist diese Offenkundigkeit, diese unverschämte Offenheit, mit der sie praktiziert wird." Die Justiz müsse "aufzeigen, dass sie gewillt und in der Lage ist, dagegen vorzugehen", verwies Olschak auf die aus seiner Sicht erwünschte generalpräventive Wirkung des Urteils.
"Wenige haben Republik so geschadet wie Sie"
Direkt an Strasser gewandt, bemerkte Richter Olschak: "Es hat in der Zweiten Republik in Österreich wenig Personen gegeben, die dem Ansehen der Republik so geschadet haben wie Sie in der gegenständlichen Causa." Zur verhängten Strafe führte der Richter aus: "Es muss einen Unterschied machen, ob ein kleiner Gemeinderat eines Kuhdorfs sich für eine Baubewilligung, die vielleicht fünf Personen betrifft, bestechen lässt oder ein Mitglied des Europäischen Parlaments 'cash for law' nimmt."
Anklägerin: "Das rüttelt an Grundfesten der Demokratie"
Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna hatte zuvor in ihrem Schlussplädoyer einen Schuldspruch Strassers gefordert. Als Erschwernisgrund wertete Maruna, dass Strasser sein Mandat missbraucht habe, um sich zu bereichern: "Das rüttelt an den Grundfesten der Demokratie." Strassers Verteidigungslinie schenkte auch sie keinen Glauben: "Strasser wollte Geschäfte mit Bergman & Lynch machen, nicht deren wahre Identität aufdecken."
"Ich überlasse Ihnen zu beurteilen, ob Sie diese Geschichte glauben oder nicht", sagte Maruna in Richtung Schöffensenat. Jedenfalls habe sich Strasser den verdeckt ermittelnden Journalisten gegenüber "80 Prozent der Zeit so verhalten, dass sie gar keine Gelegenheit gehabt hätten, etwas über sich preiszugeben". Außerdem habe Strasser den Journalisten keinesfalls "Lügengeschichten" aufgetischt, sondern seine Fähigkeiten als Berater angepriesen: "Was man da sieht, ist ein Unternehmer, der versucht, einen Auftrag an Land zu ziehen."
Dass letztlich kein Geld geflossen ist, ist aus Marunas Sicht nicht ausschlaggebend für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit: "Der Tatbestand ist mit der Forderung erfüllt, es ist irrelevant, ob Geld geflossen ist oder nicht." Auch dass im Vertragsentwurf zwischen Strasser und den vermeintlichen Lobbyisten explizit die Einhaltung der Unvereinbarkeitsregeln des EU-Parlaments festgeschrieben wurde, ist aus Marunas Sicht nicht entscheidend. Dies habe nur dazu gedient, "dem Ganzen einen legalen Anstrich zu geben", sagte die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Es wird eben aus Schnaps nicht Wasser - und wenn man es noch so groß auf die Flasche draufschreibt."
Verteidiger: "Er hat sein Mandat nicht verkauft"
"Er hat sein Mandat nicht verkauft", hielt Verteidiger Kralik den Ausführungen der Anklägerin entgegen. "Die Optik ist keine sehr schöne", räumte der Anwalt ein, "aber wir haben im Strafverfahren nur zu beurteilen, ob ein strafbares Verhalten gesetzt wurde." Ein solches liege im gegenständlichen Fall nicht vor: "Herr Strasser hat nichts Unrechtes getan. Daher beantrage ich einen Freispruch."
Während Strasser auf ein Schlusswort verzichtete, zeigte sich Kralik einmal mehr überzeugt, sein Mandant habe die vermeintlichen Lobbyisten von Anfang an als Schwindler durchschaut und erkannt, dass ihre angebliche Agentur Bergman & Lynch in Wahrheit gar nicht existiert. Hätte sich Strasser dessen ungeachtet auf einen Bestechungsversuch eingelassen, "dann gehört er nicht in Gefängnis, sondern in die Psychiatrie".
Strasser habe den Enthüllungsjournalisten keine pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts in Rechnung gestellt, ein diesbezüglicher Vorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, betonte Kralik. Überdies verwies der Anwalt auf "namhafte Strafrechtsprofessoren", denen zufolge das für den Tatbestand der Bestechlichkeit erforderliche Amtsgeschäft hier gar nicht vorliege.
Enthüllungsjournalisten per Videokonferenz befragt
Am Vormittag hatten Calvert und Newell, die beiden Enthüllungsjournalisten der "Sunday Times", die die Bestechungsaffäre ins Rollen gebracht hatten, per Videokonferenz mit London geschildert, warum sie Strasser ausgewählt hatten und wie dieser sich selbst bei den Treffen als Lobbyist präsentiert habe.
Ausgewählt wurde Strasser für die verdeckte Recherche laut Newell, weil "Fragezeichen" bezüglich seiner beruflichen Tätigkeit bestanden hätten und den Journalisten berichtet worden sei, der damals neue EU-Abgeordnete sei bereit, kommerziellen Klienten zu helfen. Strasser sei schon beim ersten Treffen an einer Zusammenarbeit interessiert gewesen.
Journalisten belebten Treffen in London mit Statisten
Über die Beeinflussung der EU-Gesetzgebung habe man aber erst später in London gesprochen. Dieses Treffen fand in eigens dafür angemieteten Büroräumlichkeiten statt, wobei auch andere Journalisten der Zeitung vor Ort waren, um den Eindruck zu erwecken, dass das Büro der vorgeblichen Lobbyingagentur Bergman & Lynch tatsächlich belebt war.
Klargestellt wurde von Newell, dass man nie vorgehabt habe, Strasser das besprochene Honorar von 100.000 Euro pro Jahr zu bezahlen. Das war ihren Angaben zufolge auch ein Grund für die nicht erfolgte Vertragsunterzeichnung mit Strasser: "Er wollte noch mit seinem Anwalt sprechen und hatte Änderungswünsche, und wir wollten den Vertrag nicht abschließen, damit wir nicht in eine Zahlungsverpflichtung kommen."
Calvert: "Strasser gab sich selbst als Lobbyist aus"
Strasser habe sich "im Laufe der Zeit selbst als Lobbyist ausgegeben", sagte Calvert. "Am Ende hat er angeboten und versucht, uns zu helfen. Die Gegenleistung dafür war Bezahlung." Konkret sei es um von Calvert und Newell vorgetragene Änderungswünsche im EU-Gesetzwerdungsprozess in zwei Fällen gegangen. Als Bezahlung sollen die Journalisten Strasser zunächst 70.000, zuletzt 100.000 Euro offeriert haben. Die erste Rate wäre der Aussage von Calvert zufolge gemäß einer Vereinbarung vom Dezember 2010 im ersten Quartal 2011 fällig gewesen.
Polizist: "Lebensgefährtin fürchtete Geheimdienst"
Befragt wurde zu Beginn des Verhandlungstages auch ein von Kralik nominierter hochrangiger Polizist. Der Beamte des Bundesamts zur Korruptionsprävention und -bekämpfung berichtete, dass Strassers Lebensgefährtin Elisabeth K. im Februar 2011 befürchtete, von einem Geheimdienst überwacht zu werden. "Sie hat das Gefühl gehabt, dass möglicherweise in ihre Wohnung eingedrungen worden ist", sagte der Polizist. Sie sei davon ausgegangen, dass das mit der politischen Tätigkeit ihres Mannes zusammenhängen könnte.
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