Es war jahrelang ein ungeschriebenes Gesetz: Jäger, Exekutivbeamte und Menschen, die einer erhöhten Bedrohung ausgesetzt sind, konnten bei der Behörde jenen Pass beantragen, der sie zum Führen einer Faustfeuerwaffe befähigte.
Seit Ende März ist alles anders, wie jetzt durchsickerte: Polizisten, die gewisse Risiken außerhalb ihrer Dienstzeit minimieren möchten, müssen künftig schwarz auf weiß belegen, welcher Gefahr sie ausgesetzt sind. "Vermutungen oder Befürchtungen nach Amtshandlungen reichen nicht mehr aus für einen Waffenpass", so ein Insider.
"Gesetzeslage fatal"
Ähnlich prekär ist die Lage in der Jägerschaft: Bis dato wurden in gefährlichen Situationen, wie die Nachsuche nach (verletztem) Wild in unwegsamem Gelände, Faustfeuerwaffen statt unhandliche Gewehre getragen. Alles vorbei? "Die Gesetzeslage ist fatal", sagt ein Jäger.
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