Im Blitzverfahren vom Asylwerber zum Österreicher: 50.000 der 111.000 Flüchtlinge, die bereits in Österreich leben, werden dank eines positiven Asylbescheids offiziell bleiben dürfen - und sie erhalten bis 2022 die Staatsbürgerschaft. Weit schneller als bisher jeder Zuwanderer, wie nun ein Jurist kritisiert.
"Bei der Diskussion über die Flüchtlingsströme wird beharrlich außer Acht gelassen: Die in Österreich ansässigen Ausländer haben einen gesetzlichen Einbürgerungsanspruch", erklärt der Salzburger Top-Jurist und Experte für Europapolitik, Stefan Brocza, aktuell in der "Presse". Denn unter bestimmten Umständen muss Fremden die Staatsbürgerschaft verliehen werden. Österreich hat in diesen Fällen auf sein Ermessen darüber, ob es jemand als neuen Bürger haben möchte, verzichtet. So wurden nach dem § 11a des Staatsbürgerschaftsgesetzes allein im Vorjahr 4455 Ex-Flüchtlinge zu Österreichern.
In den Jahren 2021 und 2022 - also sechs Jahre nach den aktuellen Asylwellen - sind dann mit einem Schlag bis zu 50.000 asylberechtigte Afghanen und Syrer einzubürgern, sagt Brocza: "Ausschlaggebend ist der Zeitablauf. Die sonst oft geforderte nachhaltige Integration und der Nachweis von Deutschkenntnissen auf einem höheren Niveau entfallen."
Einzige Bedingung: Nicht straffällig werden
Einzige Bedingung für die Asylberechtigten: Um Österreicher werden zu können, dürfen sie nicht straffällig werden. Der Nachweis von Deutschkenntnissen auf einem höheren Niveau entfällt. Zum Vergleich: Andere Zuwanderer müssen sogar 15 Jahre ihren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt im Land sowie nachhaltige Integration nachweisen, bevor sie österreichische Staatsbürger werden.
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