Ewald Sch. traute seinen Augen nicht, als er nach zehn Minuten zu seinem Auto kam und einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer fand. "Ich hatte es eilig, als ich meine Nichte abholte, um sie zum Flughafen zu bringen. Im Laufen habe ich per Handy einen 15-Minuten-Gratisparkschein gebucht. Die Parkzeit am Display lautete 17.12 Uhr bis 17.27 Uhr", erklärt der Wiener. Zu seiner Überraschung stand auf dem Strafzettel genau dieselbe Minute: 17.12 Uhr!
Am nächsten Tag fuhr Herr Sch. zur zuständigen Behörde, um die Angelegenheit zu klären. Doch der Beleg am Handy half nichts. Es folgte eine Strafverfügung über 60 Euro! "Das ist doch lächerlich, ich befand mich innerhalb der Gratisparkzeit und soll dafür nun diesen Betrag berappen", ärgert er sich.
Wir haben im Büro der für Verkehr zuständigen Stadträtin Maria Vassilakou nachgefragt. Doch siehe da, dort findet man an der Strafverfügung nichts zu beanstanden. Die Parkometerabgabe hat bei Beginn der Abstellung eines Fahrzeuges in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu erfolgen. Dem hat Herr Sch. nicht entsprochen, weil er im Laufen den Parkschein gebucht hat. Offenbar erfolgte die Kontrolle durch den Parksheriff genau in dieser Zeit, sodass die Eingabe des Kennzeichens keinen elektronischen Parkschein erkennen konnte.
Wer also auf Nummer sicher gehen und keinen - noch so absurden - Strafzettel kassieren will, sollte bei seinem Auto bleiben, bis der Parkschein am Handy gebucht ist. Denn in Wien geht es beim Parken sogar um Sekunden...
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