Der Aktenberg, unter dem diese Strafe geschlummert hat, muss ziemlich hoch gewesen sein. Immerhin hat es von 27. Februar 2014 bis 10. Februar 2015 gedauert, bis die Anonymverfügung von der Salzburger Landespolizeidirektion verschickt worden ist. 40 Euro Strafe fordert man von Leser Dietmar K., weil er das aufgestellte Verbotszeichen "Einbiegen nach links verboten" missachtet habe.
Dieser erinnert sich noch genau an jenen Tag, an dem er die Verkehrsübetretung begangen haben soll: "Ich hab mir ein wichtiges Rezept von meinem Arzt in der Salzburger Innenstadt abgeholt. Dort, wo ich angeblich links abgebogen bin, habe ich eigentlich gewendet und bin in keine Quergasse eingebogen."
Auf unsere Anfrage hat die Polizei jedenfalls prompt reagiert und zerknirscht zugegeben, dass es in diesem Verfahren leider systembedingt zu einem irrtümlichen Versand der Anonymverfügung gekommen ist, da der Tatzeitpunkt fast ein Jahr zurücklag. Warum der Strafzettel überhaupt ein Jahr lang liegen geblieben ist, hat man uns leider nicht verraten. Dafür wurde das Verfahren aber eingestellt...
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