Bisher musste ein Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden vorliegen, um Pflegestufe 1 zu erhalten. Für die Pflegestufe 2 waren es mehr als 85 Stunden. Geht es nach den Plänen der Politik, soll der Stundenbedarf ab kommendem Jahr auf mehr als 65 in Stufe 1 bzw. auf mehr als 95 in Stufe 2 erhöht werden.
"Die Absicht ist klar, nämlich jenen Personen, die Pflegegeld benötigen, um ihre dringensten Pflege-Ausgaben bestreiten zu können, den Zugang zu erschweren", ist der Linzer Rechtsanwalt Wolfgang Stütz empört. Er rät Betroffenen daher, Anträge auf Erlangung des Pflegegelds oder Erhöhung der Pflegestufe noch vor Jahresende zu stellen. Im Falle der klagsweisen Geltendmachung muss dann noch nach der alten Gesetzeslage entschieden werden. Über seinen Verein www.jusb.at bietet der Jurist kostenlose Hilfe bei negativen Pflegegeldbescheiden an.
"Es kann nicht sein, dass versucht wird, auf Kosten der pflegebedürftigen Menschen das Sozialbudget in den Griff zu bekommen. Auch die angekündigte Pflegegelderhöhung von zwei Prozent ab dem Jahr 2016 ist eine Augenauswischerei. Deckt dies doch bei Weitem nicht einmal die Inflation ab", bringt es Stütz auf den Punkt.
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