"Krone"-Ombudsfrau

Schweizer Bahn: 270 € Euro Strafe für 74-Jährige

Ombudsfrau
27.06.2015 08:00
Nicht gerade zimperlich sind unsere Schweizer Nachbarn beim Umgang von Schwarzfahrern, wie eine österreichische Pensionistin am eigenen Leib erfahren musste. Die 74-Jährige erhielt eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 270 Euro, obwohl sie ein Ticket gehabt hatte...

Waltraud F. war in Begleitung ihrer Schwägerin per Zug vom schweizerischen Lausanne zurück nach Salzburg gereist. Beide Damen hatten ein Ticket dabei. Umso großer war der Schock, als der Zugbegleiter der Schweizer Bahn bei der Ticketkontrolle behauptete, bei dem vorgelegten Fahrausweis der 74-Jährigen handle es sich um eine Dokumentenfälschung. Auf dem Ticket stand nämlich der Name des Schwiegersohnes, der die Karten online gebucht hatte. "Auch der Verweis auf das gemeinsam gebuchte Hinfahrtticket und die ebenso vorgezeigte gemeinsame Sitzplatzbuchung brachten den Schweizer Beamten nicht zur Einsicht", schildert der Sohn von Frau F. empört. Der Schaffner drohte der Pensionistin gar, ihren Reisepass einzubehalten, wenn sie nicht per Unterschrift bestätigt, kein gültiges Ticket zu besitzen.

Zuhause folgte der nächste Schock. Die Schweizer Bahn schickte eine Forderung in Höhe von 270 Euro für die "Schwarzfahrt". "Ich finde diese Vorgehensweise unglaublich. Auch die ÖBB zeigen kein Vermittlungsbereitschaft", wandte sich der Sohn nun zornig an die Ombudsfrau.

Die Schweizer Bahn hat auf die Beschwerde jedenfalls verständnisvoll reagiert. Man bedauere den Vorfall außerordentlich, denn man lege großen Wert auf Freundlichkeit und einen angemessenen Umgangston. Obwohl das Ticket falsch ausgestellt war, lasse man die Forderung nun fallen, da der Fahrpreis bezahlt war. Die ÖBB ließen uns wissen, dass sie auf die Fahrgeldnachforderung der Schweizer Kollegen freilich keinen Einfluss haben, dennoch möchte man der Pensionistin Bahngutscheine zukommen lassen!

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