In Österreich haben heuer bereits rund 11.000 Menschen um Asyl angesucht. Wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte, dürften dazu noch etwa 8000 Anträge auf Familienzusammenführung kommen. Dass die für heuer vereinbarte Obergrenze damit bereits zur Hälfte ausgeschöpft wäre, wollte das Ministerium aber nicht bestätigen - stattdessen verwies es auf die noch ausständigen Rechtsgutachten.
Österreich will heuer nicht mehr als 37.500 Flüchtlinge aufnehmen - sei es über direkte Asylanträge oder über die Familienzusammenführung. Die Zahl der Asylanträge lag bisher bei durchschnittlich etwas mehr als 200 täglich.
Durch Österreich durchgereist sind deutlich mehr Flüchtlinge: Laut der aktuellen Frontex-Zahlen sind in den sieben Tagen von 9. bis 15. Februar im Schnitt fast 3.200 täglich ins Land gekommen und großteils nach Deutschland weitergereist.
Etwa 8000 Familienzusammenführungen erwartet
Die rund 8000 erwarteten Anträge auf Familienzusammenführung scheinen in der Asylstatistik noch nicht auf, wurde im Innenministerium betont. Zur Frage, ob und wie sie in die Obergrenze eingerechnet werden, wollte sich das Ressort angesichts der noch ausstehenden Rechtsgutachten nicht festlegen.
Familienzusammenführung ist dann möglich, wenn anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte (erhalten kein Asyl, können wegen Lebensgefahr im Heimatland aber nicht abgeschoben werden) ihre Kernfamilie nach Österreich holen möchten. Außenminister Sebastian Kurz hatte zuletzt gemeint, dass heuer 30.000 Personen über Familiennachzug nach Österreich kommen werden. Das Innenministerium rechnet aber vorerst mit weniger Anträgen. Dies deshalb, weil auf zwei positive Asylentscheidungen erfahrungsgemäß ein Antrag auf Familiennachzug kommt. Bei 16.000 positiven Verfahren im Vorjahr wären das also 8000 Familienzusammenführungen.
Beim Familiennachzug können die Angehörigen bei einer österreichischen Botschaft im Ausland ein Visum beantragen, nach Österreich reisen und hier in weiterer Folge den Antrag auf Familienzusammenführung stellen. "In der Asylstatistik scheinen sie erst mit dem Zeitpunkt auf, wo sie legal in Österreich eingereist sind und ihren Antrag gestellt haben", sagte ein Ministeriums-Sprecher. Für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter ist künftig aber eine dreijährige Wartefrist vorgesehen.
Lesen Sie auch:
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.