"Zwangsquartiere"

Regierung mit Grünen bei Durchgriffsrecht einig

Österreich
17.08.2015 20:19
SPÖ, ÖVP und die Grünen haben sich auf ein Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern geeinigt. Damit soll der Bund in den Gemeinden selbst Unterkünfte errichten können - auch gegen den Willen von Ländern und Gemeinden. Zudem ist eine Quote für Gemeinden in Relation zur Wohnbevölkerung vorgesehen.

Die Quote für Gemeinden bei der Unterbringung von Asylwerbern soll dabei 1,5 Prozent betragen, wie am Montag bei einer Pressekonferenz bestätigt wurde. Gelten soll das Durchgriffsrecht des Bundes nur für Länder, die bei der mit dem Innenministerium vereinbarten Quote säumig sind, sagte SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. Dann kann das Innenministerium im Schnellverfahren Grundstücke, die im Eigentum des Bundes oder diesem zur Verfügung stehen, ohne vorheriges Verfahren mit Bescheid zur Nutzung freigeben. Schieder hofft dadurch, menschenwürdige, winter- und wetterfeste Unterkünfte für Flüchtlinge schaffen zu können.

Lopatka fordert "nationalen Schulterschluss"
"Wir brauchen einen nationalen Schulterschluss", appellierte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka an Bund, Länder und Gemeinden, denn: "Ein gegenseitiges Ausspielen hilft hier niemandem." Lopatka ging davon aus, dass das Gesetz nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommt - da es ja auch nur dafür vorgesehen sei. Vorgefühlt hat der ÖVP-Klubchef laut eigener Aussage auch schon beim Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs Josef Pühringer.

Grünen-Chefin Eva Glawischnig, die mit ihrer Partei dem Gesetz zur nötigen Zweidrittelmehrheit verhilft, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Einigung. "Es ist ein Gesetz, das sowohl einen Anreiz darstellt, als auch einen gewissen Druck ausübt", fand sie. Das Innenministerium könne dadurch rasch handeln. Erfreut zeigte sich Glawischnig auch über die vorgesehene Steigerung der Tagessätze für Asylwerber auf bis zu 21 Euro. Die drei Klubchefs gingen davon aus, dass die neue Regelung mit 1. Oktober in Kraft treten könne.

Mikl-Leitner ortet "wesentlichen Beitrag"
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sah im geplanten Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern einen "wesentlichen Beitrag" zur Beilegung der Flüchtlingskrise. "Besser spät als nie", so die Ressortchefin. Die Bestimmung werde aber "keine Dauereinrichtung". "Leider wurde unser Vorschlag vor mehr als zwei Monaten noch abgelehnt, sonst wären wir heute schon weiter", sagte Mikl-Leitner. Für jene, denen etwas an einer vernünftigen Flüchtlingsunterbringung liege, sei diese "besonnene Einigung" zu begrüßen, so die Ministerin.

Ziel müsse nach wie vor sein, dass die Bundesländer die Flüchtlinge aus eigener Kraft unterbringen. Die "Hilfsverordnung" werde nur angewendet, um vorübergehende Ausgleichsquartiere zu schaffen. Dies erfolge nur in jenen Ländern, die Probleme haben, genügend Quartiere zu schaffen. Nun soll das Innenministerium "endlich eine rechtliche Grundlage" haben, um zu handeln.

FPÖ kündigt Antrag auf Volksabstimmung an
Die FPÖ kündigte umgehend einen Antrag auf Volksabstimmung zum Durchgriffsrecht des Bundes an. Es sei "ungeheuerlich, diese bevölkerungsfeindliche Maßnahme einfach im Parlament durchpeitschen zu wollen", sagte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Mit Brachialgewalt versuche man jetzt, den Gemeinden und Bezirken gegen ihren Willen Zwangsquoten zu verordnen. Das sei eine Politik der Entmündigung der Bürgermeister und der Bevölkerung.

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