Der Schöffensenat verhängte über sie teilbedingte Haftstrafen von zehn bzw. neun Monaten, davon jeweils zwei Monate unbedingt. Für die übrigen 22 setzte es Bewährungsstrafen zwischen sieben Wochen und zwölf Monaten, wobei in fünf Fällen zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 720 und 3.960 Euro ausgesprochen wurden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagten "wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge" teilgenommen hatten, "die darauf abzielte, dass unter ihrem Einfluss Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen begangen werden".
Austria-Fans am Westbahnhof "empfangen"
Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren damals nach einem Heimspiel gegen Mattersburg zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in "Empfang" zu nehmen. "Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund", hieß es dazu in der Anklageschrift. Gröbere Attacken auf die Austrianer konnten demnach nur deshalb verhindert werden, weil die Polizei von dem Vorhaben Wind bekommen hatte und die gegnerischen Fans am Bahnhof abgeschirmt wurden.
Insgesamt 85 Anklagen
Nur ein Teil der gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen die monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt wurde. Die erste, 29 Köpfe umfassende Tranche wurde am vergangenen Freitag abgeurteilt, wobei es für die beiden Rädelsführer unbedingte Haftstrafen von 14 bzw. zehn Monaten setzten. Die Verhandlung gegen die noch ausstehende Gruppe soll am kommenden Donnerstag abgeschlossen werden.
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