Bald 51. US-Staat?
Dafür möchte Zadrazil den Betreiber eines Partnervermittlungsinstituts verurteilt sehen und eine angemessene Entschädigung zugesprochen bekommen. Richterin Karin Burtscher regte Vergleichsgespräche ein, auf die Treichl allerdings nicht einzugehen bereit war.
Obwohl Zadrazil anbot, ihre Klage gegen eine medial entsprechend verbreitete Entschuldigung sowie die Übernahme ihrer Anwaltskosten zurückzuziehen, beharrte Treichl auf der inkriminierten Aussage, die er auch beweisen will.
Um ihm die Möglichkeit zu bieten, den Wahrheitsbeweis zu erbringen, wurde die Verhandlung auf den 8. April vertagt.
Bild (c) Andi Schiel
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