1.488 (plus 20 Prozent im Vergleich zu 2008) hatten keinen neuen Posten angenommen bzw. sich erst gar nicht um eine angebotene Stelle beworben - was dem sonst so besonnenen Chef des Arbeitsmarktservice die Zornesröte ins Gesicht treibt...
"Selbstverständlich schlagen wir nur Jobs vor, die gesetzlich auch zumutbar sind. Außerdem vereinbaren wir, wie und bis wann eine Bewerbung erfolgen soll. Wenn der Arbeitslose dann aber untätig bleibt, gibt's halt Sanktionen!", wettert Karl-Heinz Snobe. Will heißen: vorerst sechs Monate lang keine "Arbeitslose".
6.440 Steirer (plus 14 Prozent) "vergaßen" 2009 ihren Termin beim Arbeitsamt (Kontrollbesuch, Beratungsgespräch) und eine entsprechende Entschuldigung - woraufhin die finanzielle Unterstützung bis zur nächsten Meldung beim AMS auf Eis gelegt wurde. Snobe: "Die Arbeitssuche ist anstrengend, Termine sollten also unbedingt eingehalten werden."
4.649 Gemeldete bekamen vier Wochen lang kein Geld, weil sie von sich aus kündigten. In Fürstenfeld ist man übrigens am nachlässigsten.
Drei Paragrafen ermöglichen Sanktionen für Arbeitslose:
Die Spitzenreiter bei den Paragraf-10-Sanktionen:
Ausreißer nach oben bei den Paragraf-49-Sanktionen:
Bei den Paragraf-11-Sanktionen wurde in allen Bezirken ein Rückgang verzeichnet.
von Gerald Schwaiger ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
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