Wer bisher beim "Kiffen" erwischt wurde, der wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Ab 1. Jänner 2016 bekommt die jeweils zuständige Bezirksbehörde bzw. das jeweilige Gesundheitsamt den Akt von der Polizei - die Staatsanwaltschaft wird lediglich darüber informiert. Das Gesundheitsamt führt dann eine Begutachtung des Drogenkonsumenten durch. Und nur, wenn der dann etwaige Vorgaben des Gesundheitsamtes nicht einhält (regelmäßige Urinproben, Therapie usw.), kommt es erst zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Für Kritiker der neuen Regelung ist das eine Quasi-Legalisierung von Cannabis.
Bürokratie-Supergau?
Für die Gerichte ist diese neue Regelung auf jeden Fall eine gewaltige Arbeitserleichterung - für die Gesundheitsämter könnte sie allerdings zum bürokratischen Supergau werden. Am Beispiel Graz: Hier gab es im Vorjahr knapp mehr als 700 Anzeigen wegen Cannabis-Konsums. Man kann sich vorstellen, welcher Arbeitsaufwand da auf die Behörde zukommt, mit Gesprächen, Harnproben, Terminvereinbarungen und -erinnerungen usw.
Therapie statt Strafe
Im Justizministerium sieht man die neue Regelung positiv: Therapie statt Strafe, so lautet das Konzept dahinter.
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