"Keine Signale kamen von ihren Mikrofonen während der Show", erklärte ein Beamter des Kulturbüros der chinesischen Regierung zu dem nun verhängten Bußgeld. Die beiden Betroffenen erklärten, die Strafe sei unfair und zudem äußerst hart, da sie nur Background-Sängerinnen seien. Auch in zahlreichen Internetforen wurden Stimmen laut, die das Urteil kritisieren: Die Regierung nehme nämlich bereits etablierte Stars von dem Playback-Verbot aus.
Zu der strengen Regelung war es nach öffentlicher Kritik an einem Playback-Auftritt eines Mädchens bei der Eröffnung der Olympischen Spiele von Peking im Sommer 2008 gekommen. Damals wurde eine junge Sängerin von den Verantwortlichen als zu wenig hübsch beurteilt und durch ein Mädchen ersetzt, das auf die Bühne gestellt wurde, süß anzusehen war und nur seine Lippen zur Musik bewegte. Gesungen hat die weniger Hübsche, die hinter der Bühne stand...
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