So wurden etwa Maßnahmen gegen Finnland, Slowenien, Belgien, Griechenland, Frankreich und Zypern eingeleitet, weil die Richtlinie 2008/120/EC zur Gruppenhaltung von Sauen noch nicht durchgesetzt wurde. Für die vier Letztgenannten war es bereits die zweite Mahnung - sollten die Länder das EU-Recht nicht innerhalb von zwei Monaten umsetzen, kann die Kommission eine Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einleiten.
Gruppenhaltung für Muttersauen
Die EU-Richtlinie 2008/120/EC über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen gibt vor, dass Sauen während eines Teils ihrer Trächtigkeit nicht allein, sondern in Gruppen gehalten werden müssen. Diese Regelung trat am 1. Januar 2013 nach einer zwölfjährigen Übergangszeit in Kraft.
Tierversuchsrichtlinie nicht umgesetzt
Italien muss indes mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen, da das Land noch immer keine Maßnahmen zur Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie getroffen hat. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Potocnik wird die EU-Kommission den Gerichtshof ersuchen, Geldstrafen in Höhe von 150.787 Euro pro Tag zu verhängen. Griechenland, die Niederlande, Malta, Polen und Rumänien könnten die nächsten Kandidaten für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens sein.
Fristen sind abgelaufen
Ziel der EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden, ist es, Ungleichheiten in den Regelungen der Mitgliedstaaten auszugleichen und, wo immer möglich, Tierversuche zu vermeiden, zu vermindern oder zu verbessern. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 10. November Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" begrüßte in einer Aussendung die Maßnahmen der EU-Kommission.
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