"Ich halte das für übertrieben. Es ist auch Jägern schon passiert, dass der eigene Hund abhaut und herumstreift. Ein Abschuss kann nur das allerletzte Mittel sein", so Sepp Brandmayr, geschäftsführender Landesjägermeister, zur Österreichischen Hundezeitung. Der Unabhängige Verwaltungssenat dagegen begründet seine Entscheidung damit, dass ein Hund, der sich der "Einwirkung des Halters entzogen" hat, eine "Gefahr für die Jagd" darstelle.
Risiko: Abschuss und Verwaltungsstrafe
Die Einschätzung, ob sich ein Vierbeiner im Wald tatsächlich der Kontrolle des Besitzers entzogen hat, wird dem Jäger überlassen. Abgesehen vom Tod des geliebten Haustieres riskieren Hundehalter, die ihren Vierbeiner im Jagdrevier ableinen, auch noch eine Verwaltungsstrafe. Tierschützer befürchten nun, dass sich durch das UVS-Urteil der Rechtfertigungsspielraum der Jäger vergrößert und die Kluft zwischen Jägerschaft und Bevölkerung noch größer wird.
ÖTV erstellte Jagdwarnkarte
Zum Schutz der Tierbesitzer hat der Österreichische Tierschutzverein mittlerweile eine Jagdwarnkarte ins Leben gerufen, die alle bekannt gewordenen Zwischenfälle dokumentiert, an denen Jäger beteiligt waren. Sprecher Christian Hölzl: "Unsere Jagdwarnkarte führt der Bevölkerung plakativ vor Augen, was bei der Jagd alles passiert. Die erhöhte Wachsamkeit der Bevölkerung soll auch Jäger vor weiteren Haustiertötungen abschrecken, also präventiv wirken."
Meldungen über Jagdmissstände, -vorfälle oder Haustierabschüsse können online unter www.jagdwarnkarte.at vorgenommen werden.
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