"Krone": Der Weg, den Sie einschlagen, ist kein gerader. Warum werden die Tierrechte, die ja von der EU verbrieft wurden, nicht einfach eingeklagt?
Brigitte Swoboda: Weil die Tiere selbst natürlich nicht klagen können und Tierschutzvereine auch nicht klagen dürfen.
"Krone": Wie gehen Sie vor?
Swoboda: Wir haben eine europäische Bürgerinitiative bei der EU beantragt, in der es um Ethik für Tiere und Kinder geht. Diese wurde, wie zu erwarten war, von der Kommission abgelehnt. Und dagegen haben wir nun Nichtigkeitsklage eingebracht.
"Krone": Was würde es bringen, wenn Sie diese gewinnen?
Swoboda: Es hätte zwar nur direkte rechtliche Wirkung auf die Zulässigkeit der Registrierung der Bürgerinitiative. Aber die Signalwirkung wäre eine immense. Denn dieser Richterspruch hätte eine Präzedenzwirkung, auf den sich andere Kläger in den Mitgliedsstaaten berufen.
"Krone": Woran denken Sie da?
Swoboda: Das Umbringen von Windhunden in Spanien, das man als UNESCO-Weltkulturerbe schützen möchte. Die von einem Gesetz gedeckten Tötungen von Straßenhunden in Rumänien. Das Aufhängen von Hunden beim EU-Beitrittskandidaten Serbien, oder das Walschlachten auf den Färöern, das Tradition ist.
"Krone": Welche Argumente bringen Sie in der Klage ein?
Swoboda: Wir haben ein Gutachten der Forensikerin Adelheid Kastner aus Linz, dass solche Tötungen traumatisierend für Kinder wirken. Es ist integrationswidrig, dass die Ethik-Levels der Staaten so unterschiedlich sind. Und wenn Streuner in Südosteuropa nicht getötet, sondern durch Kastration dezimiert würden, würde das weniger Touristen abschrecken.
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