Schlepper-Prozess
Richter Dietmar Wassertheurer hat das Strafverfahren gegen den Klagenfurter Katzenbesitzer ganz genau geführt. Und das Gutachten eines Experten ließ keinen Zweifel: Alle Ausreden des Mannes, sein junger Kater sei beim Spielen "tollpatschig" unter den Kratzbaum gefallen und hätte so die zahlreichen schweren und letztlich tödlichen Verletzungen erlitten, wären nicht glaubhaft.
Die Blessuren des geschundenen Tieres seien "durch Menschenhand verursacht". Daher fällte Wassertheurer, selbst einfühlsamer Tierfreund, ein dementsprechendes Urteil: vier Monate unbedingt! Der Katzenquäler nahm die Strafe an.
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