Als der Käufer für einen kleinen Hund absprang, hatte ein Osttiroler genug vom Hund-Nachwuchs. Und löste das "Problem" auf seine Art: Mit einem Schlachtschuss-Apparat. Für das Gesetz ist das Tierquälerei - deshalb landete der 62-Jährige gestern vor Gericht. Und da kam auch noch eine Verleumdung dazu.
Als der Käufer des Spitz-Welpen absprang und das "Chippen" des süßen Tieres anstand, reichte es dem Bauern (62). Denn er sah weitere Kosten auf sich zukommen. Dieses Problem musste gelöst werden. Der 62-jährige Landwirt tötete das Tier mit einem Schlachtschuss-Apparat und vergrub es. Dennoch kam die Sache auf und die Polizei begann zu ermitteln - wegen Tierquälerei.
Landwirt beschuldigte zunächste einen Jäger
Bei den Einvernahmen brachte der Landwirt einen Jäger ins Spiel: Dieser habe das Tier erschossen. So landeten am Mittwoch beide vor Gericht. Nach kurzem "Auf-stur-schalten" lenkte der 62-Jährige schließlich ein und erzählte die Wahrheit. Der Jäger wurde sofort freigesprochen, der Landwirt "darf" noch einmal kommen. Denn zum Vorwurf der Tierquälerei kommt nun auch noch Verleumdung hinzu. Ein Termin steht noch nicht fest.
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