Wenn innerhalb einer Familie die Frau den Mann anzeigt, später aber die Ermächtigung zur Strafverfolgung wieder zurückzieht, dürfen ihre Aussagen bei Gericht nicht verwendet werden. Dies dürfte einen Ausländer (40), der am Mittwoch in Innsbruck vor Richterin Helga Moser (Bild) stand, vor einer Verurteilung wegen Nötigung gerettet haben.
Laut Anklage habe der Mann die Scheidung von seiner Frau mit der Drohung erreicht: "Sonst entführe ich die Kinder!" Zudem habe er die Frau zur Scheinehe mit seinem Bruder gezwungen, um diesem den Aufenthalt in Tirol zu ermöglichen. Der Angeklagte stritt alles ab. "Ihre Ex-Frau und ihr Bruder haben sich vor dieser Ehe nie gesehen?", fragte die Richterin. "Doch", sagte der Angeklagte: "In der Volksschule." Da die Ex-Frau nicht aussagte, blieb der Richterin nur der Freispruch im Zweifel übrig.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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