Versagt der Staat?

Illegales Glückspiel: Mehr als 300 Mio. € Umsatz in Tirol

Tirol
22.05.2010 09:56
Das Glücksspiel ist neben der Zuhälterei das älteste Gewerbe der Welt. Meist verbunden mit Kriminalität, Drogen und Ruin. In Österreich hat der Staat das Monopol auf das "schnelle Geld". Privatpersonen oder Unternehmern ist das Geschäftsgebaren mit Fortuna per Gesetz untersagt. Doch hierfür gilt die alte römische Weisheit: Ein Gesetz ohne Sanktionen ist kein Gesetz. Typisch Österreich…

Mehr als 300 Millionen Euro werden in Tirol durch illegales Glücksspiel jährlich umgesetzt. Die blinkenden und lärmenden Automaten schießen wie Pilze aus dem Boden. In Tankstellen, Wettcafes und Restaurants. Starr blickende Menschen sitzen stundenlang vor den "Einarmigen Banditen" und füttern die Glücksspielmafia. Am Ende lauert meist der Ruin.

Diese Dramen spielen sich vor den Augen und mit Wissen der Politik ab. Der Gesetzgeber schreibt im Veranstaltungsgesetz sowie im Glücksspielgesetz vor: Glücksspiel ist verboten. Der Staat hat mit der Casinos Austria AG das Monopol. Private und Unternehmer dürfen nur Geschicklichkeitsspiele, Sportwetten oder Kirmes-Spiele anbieten. Wenige Konzessions-Besitzer (Novomatic) sind Ausnahmen.

Das Gesetz bietet viele Lücken
Stellt man jedoch "Einarmige Banditen" in sein Lokal, läuft man einerseits Gefahr, 15.000 Euro Strafe berappen zu müssen, andererseits bis zu sechs Monate Haft auszufassen. Aber nur auf dem Papier, denn das "Lex Austria" bietet Lücken:

  • Etliche Tiroler Automatenbetreiber haben ihre Glücksspiel-Server in der Steiermark postiert. Dort ist das "Kleine Glücksspiel" erlaubt. Und da laut Legislative der Tatort dort ist, wo der Glücksspiel-Server steht, gewinnt die Glücksspielmafia.
  • Wenn die Polizei Glücksspiel-Betreiber nach dem Veranstaltungsgesetz anzeigt, müssen die Verwaltungsbehörden urteilen. Bis zu 15.000 Euro Strafe werden verhängt. Die Ganoven gehen dann stets bis in die letzte Instanz. Dort geben diese selber (!) an: "Man hätte nach dem 'Großen Glücksspielgesetz' verhandeln müssen." Ergo: Nicht die Verwaltung, sondern das Landesgericht ist zuständig. Die Verjährung liegt hier bei sechs Monaten. Da die Verwaltungsstrafverfahren diese Frist übersteigen, ist ein neues Strafverfahren nicht möglich. 
  • Das Landesgericht blockiert seit drei Jahren Verfahren nach dem Glücksspielgesetz. "Die Justiz wartet auf ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofes und verhindert somit jede Bestrafung", polterte Grünen-Landtagsabgeordneter Gebi Mair.
  • Beschlagnahmte illegale Glücksspielautomaten löschen jegliche Information (Beweismittel) auf ihren Festplatten, sobald die Polizei die Geräte vom Stromnetz nimmt. Der Lokalbetreiber ist zudem nur der Automaten-Mieter. So kann der Eigentümer am Tag darauf das beschlagnahmte Gut bei der Polizei einfordern. Sollten die Beamten etwas beschädigt haben, muss die Republik sogar Schadensersatz zahlen.
  • Pokerspiel ist illegal! Der Trick: Lokalbetreiber, die Pokertische aufgestellt haben, fungieren nur als "Geldwechsler". Der Kunde bekommt für 100 Euro 80 Euro-Jetons. 20 Euro gehen in die Betreiber-Kasse. Die restlichen Gewinne werden ohne zutun des Lokals - also ohne Bankhalter - erspielt. Ergo: kein illegales Glücksspiel!

Fazit: Exekutive und Justiz keuchen unter den "Fesseln der Legislative". Sogar Wettcafe-Betreiber sehnen sich nach einer klaren Regelung, die sanktioniert wird. "Viele Wett-Paten sind in die Illegalität abgerutscht, weil Konkurrenten sie gezwungen haben. Nach dem Motto: volle Kassen nur mit illegalen Automaten", so Mair.

Er fordert einen Glücksspiel-Staatsanwalt. Gängige Ausrede der Ministerin: zu wenig Personal. Ein Armutszeugnis. Peter Pilz (Grüne) fand klare Worte im Magazin "profil": "Das organisierte Glücksspiel ist und war in der Lage, Teile der Politik zu kaufen."

von Matthias Holzmann, Tiroler Krone

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