1.200 Euro unbedingt

FP-Politiker wegen Islam-Verhetzung verurteilt

Vorarlberg
12.07.2010 12:34
Ein ehemaliger Vorarlberger FPÖ-Politiker ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt worden. Dem Mann wurden islamfeindliche Kommentare zum Verhängnis, die er im Internet gepostet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der inzwischen aus der Partei ausgetretene Mann, der im vergangenen März noch für die Freiheitlichen bei der Vorarlberger Gemeindewahl antreten wollte, war im Internet durch Botschaften wie "Der Islam ist keine normale Religion, sondern eine degenerierte verkommene Ideologie" oder "Es gibt europaweit nur mehr die Gewaltoption. [...] Es ist den Museln jetzt sehr gut anzuraten ja still zu sein und sich nicht zu mucksen. Wie heißt es so schön. Ist die Kugel aus dem Lauf, hält sie nur der Teufel auf" aufgefallen.

Nach einer Sachverhaltsdarstellung durch den Grün-Nationalratsabgeordneten Harald Walser erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Von der FPÖ wurde der Angeklagte umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe von der Wahlliste zur Gemeindewahl gestrichen. Die eingeschlagene Wortwahl finde weder seine noch die Zustimmung der Fraktion, erklärte damals der zuständige Stadtparteiobmann.

"Habe niemanden zur Gewalt aufgefordert"
In dem am Montag fortgesetzten Prozess verteidigte sich der Ex-Politiker mit dem Argument, er habe niemanden zur Ausübung von Gewalt aufgefordert. Richter Othmar Kraft hielt dem aber entgegen, dass es sich sehr wohl um Äußerungen handle, "die geeignet sind aufzureizen".

Das Gerichtsverfahren war im Mai aus formalen Gründen vertagt worden. Es ging um die Klärung der Frage, ob die zum Teil im Jahr 2008 geposteten Äußerungen bereits verjährt seien. Da die Kommentare des Mannes allerdings über lange Zeit im Internet abrufbar waren, wurde diese Frage verneint.

Der Mann wurde bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Da er sich drei Tage Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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