"In Schranken weisen"
D: Erzbischof für Gesetz gegen Gotteslästerung
Satire über religiöse Einstellungen und Gefühle stelle eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde dar, betonte der Erzbischof. Eine Gesellschaft, die das, was religiösen Menschen hoch und heilig sei, nicht schütze, schade sich selbst. Sie dränge einen Teil ihrer Bürger an den Rand oder sogar in den Untergrund, mahnte Schick. Christen müssten deshalb fordern, dass die "Person Jesu Christi, Gott, Maria, die Heiligen, die Hostie des Altarsakraments, die sakralen Gegenstände wie Kelche und Monstranzen, auch die Kirchengebäude und Prozessionen von unserem Staat geschützt werden".
"Kein Spott und Hohn"
Dabei gehe es aber nicht nur um die Verunglimpfung der christlichen Religion. Auch die anderen Gläubigen sollten in ihren religiösen Überzeugungen geschützt sein. Gegen "heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen" dürfe "kein Spott und Hohn" zugelassen werden.
Zugleich rief Schick die Gläubigen auf, auch selbst das Heilige heilig zu halten. Christen sollten deutlich machen, dass sie Verunglimpfungen ihrer Überzeugungen und Werte in Medien und öffentlichen Organen nicht hinzunehmen bereit seien.
"Titanic" vs. Vatikan
Im Juli hatte ein Titelbild des Satiremagazins "Titanic" für Aufregung gesorgt. Unter der Überschrift "Die undichte Stelle ist gefunden" war Papst Benedikt XVI. in weißer Soutane mit einem großen gelben Fleck auf der Vorderseite und mit einem braunen Fleck auf der Rückseite der Soutane abgebildet worden. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen die betroffene Ausgabe, das Cover ist inzwischen verboten. Zuvor hatte das vatikanische Staatssekretariat eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung beauftragt (siehe Infobox).
Damit ist die Auseinandersetzung zwischen "Titanic" und Vatikan aber wohl noch nicht zu Ende. Denn das Satiremagazin brachte den Papst auch in der August-Ausgabe auf dem Titelblatt – diesmal mit bunten Kussmündern und Handabdrücken auf dem weißen Gewand (siehe Infobox). Auf seinen Händen ist zudem eine rote Flüssigkeit zu sehen.
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