Kurioser Prozess
D: Samenspender soll Alimente für Lesben-Kind zahlen
Eigentlich war alles ganz anders geplant: Im Dezember antwortete der damals kinderlose Klaus Schröder auf eine Zeitungsannonce, in der ein lesbisches Paar einen Samenspender suchte, berichtet die deutsche Website "Spiegel Online". Nach einem kurzen Kennenlernen schritt man zur Tat. Im vierten Versuch gelang das Vorhaben schließlich. Eine der Frauen wurde schwanger und gebar vor drei Jahren den Sohn David. Zuvor hatten die Parteien noch ein Papier unterzeichnet, das Schröder von eventuellen Geldansprüchen entbindet.
Lange Zeit lief alles gut. Von Zeit zu Zeit sah Schröder seinen Sohn, zahlte sogar die Taufe und unterhielt mit den Müttern des Kindes ein freundschaftliches Verhältnis. Gelegentlich half der den Frauen sogar bei Finanzengpässen aus. Doch als er dann seine Frau kennenlernte und eigene Kinder bekam, verschlechterte sich das Klima offenbar.
Kindesrechte werden höher gewertet als schriftlicher Vertrag
Zunächst setzte es Vorwürfe, dass Schröder sich kaum noch um Sohn David kümmere. Wenig später flatterte dann eine Unterhaltsklage ins Haus. In dem Schriftstück bestreiten die Frauen nicht, dass es eine anderslautende Vereinbarung gebe. Diese sei aus ihrer Sicht vor allem deswegen getroffen worden, damit Schröder keine Rechte an dem Kind einfordern könne. Doch die Frauen fühlen sich an die Abmachung offenbar nicht mehr gebunden.
Nun geht der Fall also zu Gericht - und nach Einschätzung von Juristen wird das Lesben-Pärchen siegen. Denn aufgrund der rechtlichen Lage in Deutschland lassen sich die Kindes-Ansprüche auf Unterhalt nicht per schriftlicher Vereinbarung aufheben. Da nützt es Schröder auch nichts, dass Juristen und Mediziner seit Jahren eine Änderung der entsprechenden Paragraphen fordern. Immerhin weiß Schröder schon, wie viel Geld ihn seine Gratis-Spende kosten dürfte: stattliche 270 Euro pro Monat.
Symbolbild
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