Von Embargo bis Uran
Die Eckpunkte des historischen Wiener Atom-Deals
Waffenembargo: Das UNO-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem ballistischen Raketenprogramm des Iran dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.
Zentrifugen: Die zur Uran-Anreicherung nötigen iranischen Zentrifugen werden für die nächsten zehn Jahre von 19.000 auf 6.000 verringert. Es dürfen auch nur ältere, weniger leistungsstarke Zentrifugen eingesetzt werden. Die Höchstgrenze der Anreicherung beträgt 3,67 Prozent. Für eine Atombombe ist eine Uran-Anreicherung auf 90 Prozent nötig.
Atomanlagen: Der Schwerwasserrektor Arak wird zu einem Forschungsreaktor umgebaut. Damit kann er kein zum Bau von Atomwaffen nutzbares Plutonium mehr produzieren. Die lange geheim gehaltene Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum. Die einzige Anlage zur Uran-Anreicherung ist nun Natanz.
Verifikation: Die Internationale Atomenergiebehörde IAEO erhält einen besonders intensiven Zugang zu allen Atomanlagen des Iran. Das gilt auch für die gesamte Atom-Infrastruktur, die zur Versorgung eines Kraftwerks nötig ist. Teheran muss bei begründetem Verdacht auch seine Militäranlagen öffnen. In Streitfällen soll eine Kommission entscheiden.
Wirtschaftssanktionen: Die Wirtschaftssanktionen werden erst dann schrittweise aufgehoben, wenn die IAEO bestätigt, dass der Iran seinen Pflichten zur Reduzierung des Atomprogramms nachgekommen ist. Damit wird Ende 2015 gerechnet.
Snapback: So nennt sich ein Verfahren, mit dem die internationale Gemeinschaft die Sanktionen wieder aktiviert, sollte der Iran gegen die Auflagen verstoßen. Es gilt als "Damoklesschwert", das die Vertragstreue Teherans garantieren soll.
Uran-Bestände: Die Bestände von bereits angereichertem Uran werden für 15 Jahre drastisch reduziert, von aktuell fast 12.000 auf 300 Kilogramm.
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