Illegale Übertritte
Erste Haftstrafen für Flüchtlinge in Ungarn
In Ungarn sind am Freitag zehn Flüchtlinge wegen illegalen Grenzübertritts zu ein- bis dreijährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die meisten von ihnen sind laut Gerichtsangaben Syrer. Die Männer waren im September 2015 nach gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften an der serbisch-ungarischen Grenze aus einer Menge von Hunderten Migranten herausgefiltert worden.
Kurz zuvor hatte Ungarn seine Grenze zu Serbien mit einem Stacheldrahtzaun abgeschottet. Zudem wurden in Ungarn neue Gesetze erlassen, die unter anderem Haftstrafen für den illegalen Grenzübertritt vorsehen. Dagegen protestierten Dutzende Migranten und warfen Steine, Flaschen und andere Gegenstände gegen die postierten Grenzwachen. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas ein, um die gewaltbereiten Massen auf serbischer Seite zurückzudrängen.
Es ist das erste Mal, dass die neuen Strafgesetze in einem Verfahren angewendet wurden. Die Flüchtlinge würden nach dem Ende ihrer Gefängnisstrafe ausgewiesen und dürften mehrere Jahre nicht mehr in Ungarn einreisen, teilte das Gericht weiter mit.
Legale Einreise lediglich in "Transitzonen" möglich
An zwei sogenannten Transitzonen lassen die ungarischen Behörden pro Tag insgesamt rund 30 Menschen ins Land, die dort offiziell um Asyl ansuchen können. Da Ungarn Serbien jedoch als sicheres Drittland ansieht, werden die meisten Flüchtlinge wieder dorthin zurückgeschickt. Derzeit warten nach UNO-Angaben im serbisch-ungarischen Grenzgebiet rund 400 Menschen unter kläglichen Bedingungen auf eine Chance zur Einreise.
Täglich überwinden zudem rund 200 Menschen "illegal" den Grenzzaun zwischen Serbien und Ungarn. Nach ihrer Festnahme werden sie in Lager gebracht, wo sie ihren Prozess wegen illegaler Einreise abwarten müssen. Der Großteil "verschwindet" von dort jedoch binnen kurzer Zeit in Richtung Westeuropa.
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