Bekannter Straftäter
Schweiz: Fußfessel-Träger entführt und tötet 19-Jährige
Der 36-jährige Täter hatte sein Opfer am Montag im Kanton Waadt auf offener Straße in ein Auto gezerrt. Ein Augenzeuge beobachtete die Tat, daraufhin wurde eine Großfahndung ausgelöst. Offenbar konnte sich der Mann während der Entführung von seiner Fußfessel befreien. Die Fessel war nach Angaben der Polizei nicht mit einem GPS-Sender ausgestattet, sondern sollte nur ein Signal geben, wenn der Träger ein festgelegtes Gebiet verlässt.
Am Dienstag wurde das Auto mit dem 36-Jährigen am Steuer auf spektakuläre Weise gestoppt: Der Fahrer fuhr auf ein von der Polizei ausgelegtes Nagelbett, der Wagen überschlug sich. Die 19-Jährige war allerdings nicht im Fahrzeug, der Mann hatte sie bereits ermordet. Wenige Stunden nach seiner Festnahme führte der Täter die Ermittler zur Leiche.
Bereits Ex-Freundin entführt und getötet
Der 36-Jährige ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Er hatte 1998 seine Ex-Freundin entführt, vergewaltigt und getötet. Die Frau hatte die Beziehung beendet, worauf der damals 22-Jährige sein Opfer vor dessen Wohnung abpasste und mit einer Waffe bedrohte. Danach brachte er die Frau in ein Ferienhaus, wo er sich an ihr verging. Als sich die Entführte mit einem Pfefferspray wehrte, feuerte der Gewalttäter fünf Schüsse auf sie ab, die Frau wurde tödlich getroffen.
Zwei Jahre nach der Bluttat wurde der 36-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Seit dem Vorjahr stand er unter Hausarrest, nachdem eine bedingte Entlassung abgelehnt worden war. Der Mann wurde zum Tragen einer elektronischen Fessel verurteilt. Die Bewährungshilfe des zuständigen Kantons beantragte, den Hausarrest abzubrechen. Dagegen legte der Betroffene im Dezember Rekurs ein, eine Entscheidung blieb ausständig.
Behörden kündigen Untersuchung an
Die Behörden zeigten sich am Mittwoch erschüttert über den Fall: Es stelle sich die Frage, warum der Sexualstraftäter nicht im Gefängnis einsaß. Man wolle alles unternehmen, damit sich ein solches Drama nicht wiederhole. Das Vorgehen der Justiz soll nun untersucht werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.