Ungesunde Nahrung
Ungarisches Parlament führt “Chipssteuer” ein
Die Abgabe gilt ab 1. September. Bei inländischen Produkten werden die Hersteller zur Kasse gebeten, bei Importgütern die ungarischen Vertriebspartner. Ungarische Medien hatten im Vorfeld berichtet, die Steuer ziele auf Produkte der großen Fast-Food-Ketten ab. Dies wird jedoch im Gesetzestext nicht ausdrücklich geregelt.
Unklar bleibt auch, wie kalorienreiche traditionelle ungarische Spezialitäten wie Bauernwürste oder Gänseleberpasteten einzustufen sind. Klar sei jedoch nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI, dass Senf und Soßen trotz ihres hohen Salzgehalts nicht der Sondersteuer unterliegen.
Auch Cola und Co. vom Gesetz betroffen
Betroffen sind neben industriell verpacktem Gebäck auch Erfrischungsgetränke, die zu wenig Fruchtsaft enthalten. Im Fall von Getränken beträgt die Abgabe bis zu 250 Forint (knapp ein Euro) pro Liter, bei Esswaren 100 bis 200 Forint pro Kilogramm. Händler, die pro Jahr weniger als 50 Liter oder 50 Kilogramm der ungesunden Produkte verkaufen, werden von der Abgabe befreit.
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