Einspruch abgelehnt
Wachkomapatient (38) in Frankreich darf sterben
Lambert hatte bei einem Motorradunfall im September 2008 schwere Kopfverletzungen erlitten. Seither ist er querschnittgelähmt, liegt im Wachkoma und wird nur mit Ernährung durch eine Magensonde am Leben erhalten. Seine Familie ist über sein Schicksal tief zerstritten.
Lamberts Frau, fünf Geschwister und ein Neffe hatten vor Gericht für den 38-Jährigen das Recht zu sterben erkämpft. Die Eltern wiederum begründeten ihren Einspruch gegen den Urteilsspruch des obersten französischen Verwaltungsgerichts im Juni des Vorjahres damit, dass sich "neue Elemente" in dem Fall ergeben hätten.
Dazu erklärten die Straßburger Richter nun, diese seien nicht derart, dass sie "eine entscheidende Auswirkung auf das Urteil haben könnten". Deshalb sei der Einspruch abgelehnt worden.
Das Gericht verwies zudem auf die Einschätzung der Ärzte im Universitätskrankenhaus von Reims, wo der Schwerstbehinderte seit mehreren Jahren liegt. Demnach sind bei dem Mann kaum noch Anzeichen von Bewusstsein auszumachen - er befinde sich nur mehr in einem "vegetativen Zustand".
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.